30 März 2006

Das Deutsche Reich heute



Am 7. und 8. Mai 45 hat die Deutsche Wehrmacht die Kapitulationsurkunden unterzeichnet. Am 9. Mai wurde diese Kapitulation der 3 Teile der Deutschen Wehrmacht durch Großadmiral Dönitz abgeschlossen. Admiral Dönitz betonte im Originalwortlaut, daß dies ausdrücklich nur für die Wehrmacht geschehen ist und nicht für das Deutsche Reich. Dies wurde von den Alliierten Okkupationsmächten anerkannt. Anderweitige Behauptungen sind falsch.
Auf Drängen der Bayrischen Landesregierung unter Franz Josef Strauß wurde im Rahmen der Grundlagenverträge mit der DDR vom Bundesverfassungsgericht 1973 eindeutig und unwiderruflich festgestellt:
„Das Deutsche Reich besteht fort. Es besitzt nach wie vor Rechtsfähigkeit, ist jedoch mangels staatlicher Organisationen selbst nicht handlungsfähig.... Die BRD ist nicht Rechtsnachfolger des Deutschen Reichs“
Ein Bundesverfassungsgericht könnte das Deutsche Reich auch nicht auflösen, da in GG Artikel 25 festgeschrieben ist, daß die Regeln des Völkerrechts Vorrang vor diesem Grundgesetz haben.
Da das Deutsche Reich als Völkerrechtssubjekt durch Völkerrecht geschützt ist, kann keine Instanz dieser Welt das Deutsche Reich auflösen. Es sei denn durch den freien Willen des Staatsvolks in freier Abstimmung.
Entgegen den allgemeinen Rechtsauffassungen,
daß die Bundesrepublik Deutschland allein als Rechtsnachfolger des Deutschen Reiches eingetreten war, wie die ersten Regierungen der Bundesrepublik Deutschland es vertraten oder
daß Bundesrepublik Deutschland und DDR beide gleichberechtigt Rechtsnachfolger des Deutschen Reiches waren, wie die späteren Regierungen der Bundesrepublik Deutschland es vertraten oder aber
daß das Deutsche Reich mit seiner Niederlage im 2. Weltkrieg untergegangen und zwei neue Staaten entstanden seien, wie es die Regierungen der DDR und BRD praktisch seit 1952 vertraten,
ist davon auszugehen,
daß das Deutschen Reich unter dem Begriff "Deutschland als Ganzes" weiterbesteht, wie die Alliierten Deutschland unter ihren Regierungen es seit 1945 nannten.
Nach dem Völkerrecht benötigt ein rechtmäßiges staatliches Völkerrechtssubjekt zu seiner Anerkennung drei Hauptmerkmale:
ein Staatsgebiet,
ein Staatsvolk und
eine Verfassung mit entsprechenden Staatsorganen.
Der Leser wird auf diesen Informationsseiten noch erfahren, warum die BRD genaugenommen keine dieser 3 Voraussetzungen erfüllt bzw. jemals erfüllen kann.
Nachdem die Streitkräfte des Deutschen Reiches 1945 bedingungslos kapituliert hatten und die amtierende Reichsregierung (unter Reichspräsident Karl Dönitz) am 23. Mai 1945 von den Alliierten verhaftet wurden, hätte es Deutschland einer Staatsgewalt gefehlt, doch haben die drei (später vier) Alliierten bereits im Jahr 1944 damit begonnen, die Regierungsgewalt in Deutschland nach einer Niederlage zu organisieren und förmlich wurde durch die "Erklärung in Anbetracht der Niederlage Deutschlands und die Übernahme der obersten Regierungsgewalt hinsichtlich Deutschlands" vom 5. Juni 1945 diese Regierungsgewalt auch übernommen. Durch die Proklamation Nr. 1 des Alliierten Kontrollrates vom 30. August 1945 wurde gemäß den vierseitigen Verträgen und Abkommen vorgesehene höchste Staats- und Regierungsorgan Deutschlands, der Alliierte Kontrollrat, eingesetzt.
Die Staatsgewalt in Deutschland war damit der Alliierte Kontrollrat
Das Staatsgebiet des Deutschen Reiches, das zuletzt von der Mehrheit der Alliierten anerkannt wurde, also das Deutsche Reich von 1937, Österreich (1938 mit dem Deutschen Reich vereinigt und von der Mehrzahl der Staaten anerkannt) und das Sudetenland (durch das Münchner Abkommen von Großbritannien und Frankreich anerkannte Abtretung von Staatsgebiet der CSR), hätte also die Grenzen vom 31. Dezember 1938 ! Durch verschiedene Konferenzen 1943 bis 1945 wurde jedoch von den Alliierten die Eingliederung Österreichs als Annexion betrachtet und die Abtretung des Sudetenlandes durch die CSR als nichtig betrachtet, so daß das Staatsgebiet des Deutschen Reiches bei der Übernahme der Regierungsgewalt durch die vier Alliierten aus den Gebieten bestand, die dem Deutschen Reich am 31. Dezember 1937 angehörten (somit identisch mit den Grenzen, die der Versailler Vertrag in seinem Teil II. Deutschland gegeben hat). Da die Alliierten in ihren vierseitigen Verträgen und Abkommen ausdrücklich betont haben, daß die Übernahme der Regierungsgewalt keine Annexion bedeutete, hatte "Deutschland als Ganzes" also die Grenzen von 1937. Durch das Potsdamer Protokoll wurden jedoch in Punkt VI die Stadt Königsberg und das anliegende Gebiet (Nord-Ostpreußen) der Sowjetunion, und in Punkt IX die weiteren Gebiete östlich von Oder und westlicher Neiße Polen zur Verwaltung übergeben, bis hierüber ein Friedenvertrag mit einer neuen deutschen Regierung abgeschlossen wird. Während für Nord-Ostpreußen die USA und Großbritannien der Sowjetunion verbindlich zugesagt haben, die Abtretung dieses Gebiets an die Sowjetunion bei einer Friedensregelung mit Deutschland zu unterstützen, fehlt diese Unterstützung bei den, unter polnische Verwaltung gestellten Gebiete. Auch Frankreich hat das Saargebiet unter nachträglicher Zustimmung der anderen Alliierten aus seiner Besatzungszone herausgelöst.
Diese Gebiete waren zwar formalrechtlich weiterhin deutsches Staatsgebiet, gehörten jedoch weder einer Besatzungszone der Alliierten in Deutschland an, noch unterstanden sie dem Alliierten Kontrollrat.
Das Staatsgebiets Deutschland war gemäß den Bestimmungen der Alliierten festgestellt und auf das Gebiet innerhalb der Grenzen vom 31. Dezember 1937 beschränkt.
Daran hat sich nach Auffassung der Alliierten und allgemein anerkanntem Völkerrecht auch bis heute nichts geändert.
Daß ein Staatsvolk bestand und besteht, ist nie bezweifelt worden. Diesem Staatsvolk kam aber keinerlei Souveränität in Angelegenheiten von Deutschland als Ganzem zu. Deutschland steht mit all seinen Kriegsgegnern auch nach der UN Feindstaatenklause heute noch bis zum Abschluß eines Friedensvertrages im Kriegszustand. Die Alliierten besitzen deshalb die Hoheitsgewalt über die BRD, jedoch nicht für das Deutsche Reich. Dieses muß sich, wie geschehen, durch eine Nationalversammlung wieder selbst konstatieren und baldmöglichst einen ordentlichen Reichstag einberufen, so wie es die Reichsgesetze vorsehen. Die Amerikaner oder sonst jemand aus der Feindstaatenliste können für das Deutsche Reich keine Ämter besetzen, wie dies fälschlicherweise von Teilen der Bevölkerung angenommen wird. In einem persönlichen Gespräch mit der amerikanischen Botschaft wurde dies unter Zeugen bestätigt. Deutschland muß also wieder aus sich selbst heraus neu entstehen als souveräner Staat.
Staatsvolk ist das deutsche Volk. Nachzulesen in Artikel 1 des aktuellen Staatsangehörigkeitsgesetz ist folgendes:
„Deutscher ist, wer die unmittelbare Reichszugehörigkeit besitzt“
Ergo kann die Bundesrepublik Deutschland das Staatsvolk nicht vertreten, da sie kein eigenes Staatsangehörigkeitsgesetz besitzt.
Die BRD hat die Feindstaatenklausel gegen Deutschland mit unterschrieben, ist also Feind des Staatsvolks des Deutschen Reichs. Wäre sie identisch und Rechtsnachfolger, so könnte sie als Feind nicht Mitglied der UNO sein, welche die Feindstaatenklausel erlassen hat. Die BRD ist bis heute lediglich ein Besatzerinstrument der 3 Westmächte.
In der aktuellen hessischen Landesverfassung von 2003 steht unter Art. 159:„Der vom Kontrollrat für Deutschland und von der Militärregierung für die Anordnungen nach Völker- und Kriegsrecht beanspruchte VORRANG VOR dieser Verfassung, den verfassungsmäßig erlassenen Gesetzen und sonstigem deutschen Recht bleibt unberührt.“
Einem Untergang des Völkerrechtssubjekts "Deutsches Reich" ist auch deshalb entgegenzutreten, weil erst in den 50er Jahren der Kriegszustand zwischen den vier Alliierten und dem Völkerrechtssubjekt "Deutsches Reich", der seit 1939/1941 bestanden hat, durch einen Waffenstillstand abgelöst wurde. Wäre das Völkerrechtssubjekt "Deutsches Reich untergegangen, so hätte der Kriegszustand mit dem Untergang automatisch geendet. (Dekret der Französischen Republik betreffend der Beendigung des Kriegszustandes mit Deutschland vom 9. Juli 1951, Note der Regierung Großbritanniens betreffend die Beendigung des Kriegszustandes mit Deutschland vom 9. Juli 1951, Proklamation des Präsidenten der USA betreffend die Beendigung des Kriegszustandes mit Deutschland vom 24. Oktober 1951, Erlaß des Präsidiums des Obersten Sowjets der UdSSR über die Beendigung des Kriegszustandes zwischen der Sowjetunion und Deutschland vom 25. Januar 1955).
Irrtümlicherweise entspricht es der heutigen Lehrmeinung, daß mit Zeichnung des sogenannten 2+4 Vertrages ein Quasi – Friedensvertrag mit den Alliierten geschlossen wurde. Ein Friedensvertrag muß jedoch mit sämtlichen Kriegsgegnern gezeichnet werden. Außerdem wurde der 2+4 Vertrag bezüglich Souveränität am 25. 9. 90 für die BRD wieder aufgehoben. Dies wurde erneut im Bundesgesetzblatt Teil 2, S. 26 ff., Artikel 1 Abs. d) und Bundesgesetzblatt Teil II, S. 40 ff. Artikel 1, und 2 bestätigt und mit Zustimmung des Bundesrates als Gesetz angenommen.
Aus Erklärungsnotstand heraus leugnen bzw. verschweigen die heutigen Politiker diese Tatsache dem Volk.
 

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