09 Mai 2015

Der Dresdner Kinderraub – Staatsterror gegen unbequeme Familie





QuerdenkenTV
Anett Paul im Gespräch mit Michael Friedrich Vogt


Am 13. März in Dresden spielen sich Szenen ab, welche man sonst nur aus schlechten Hollywoodstreifen kennt. Eine ganze Straße gesäumt mit Einsatzwagen der Polizei, unzählige Polizisten in Kampfmontur und mit Maschinenpistolen bewaffnet, führen vier Personen aus einem Haus ab. Handelt es sich hierbei um eine Großrazzia oder gar um Festnahme von Terroristen? Nein, hierbei handelt es sich um einen nicht bezahlten Strafzettel wegen Fahrens mit überhöhter Geschwindigkeit des Vaters und seiner drei Töchter, die sich schützend vor ihn stellen und auch den Wunsch hegen, lieber zu Hause als in der Schule zu lernen (beide Elternteile haben einen pädagogischen Hochschulabschluß und sind Gymnasial- und Grundschullehrer). Nach der Vorgehensweise des Staates scheint dieser Wunsch ein Schwerverbrechen analog zu organisierter Kriminalität oder Terrorismus zu sein.

Als wäre das Verhalten des Staates gegenüber dem Vater nicht schon völlig übertrieben, nein, auch die unschuldigen Töchter werden auf Anweisung des Jugendamtes in Sippenhaft genommen, einführt, die drei Mädchen voneinander getrennt, 600 km quer durch das Land gekarrt und in Heimen untergebracht. Die Eltern werden über diese Maßnahme nicht informiert, sondern erst nach Stunden telefonisch durch die Töchter selbst. Auf Nachfrage begründet das Jugendamt schließlich diese Maßnahme damit, daß es nicht Aufgabe eines Kindes sei, seine Eltern zu schützen. Ebenso ist das so genannte Homeschooling in Deutschland im Gegensatz zu anderen Ländern nicht erlaubt, sondern es besteht seit 1938 mit dem NS-Reichsschulpflichtgesetz ein Schulanwesenheitszwang, der Heimunterricht verbietet.

Die Mutter, Anett Paul, sieht dies im Gespräch mit Michael Vogt völlig anders. Ihre Töchter besitzen sowohl das Recht sich schützend vor Ihre Familie zu stellen, wie dies Eltern auch tun würden. Auch der Wunsch nach Homeschooling sei völlig legitim. Zudem sind Zwölf- bis 16jährige (damit z.B. bereits beschränkt geschäftsfähig) durchaus auch altersbedingt in der Lage, eine solche Situation einschätzen und eigene Entscheidungen treffen zu können.

Bis heute sitzen alle drei Töchter als Gefangene getrennt in ihren Heimen fest. Der Wunsch, zu ihrer Familie nach Hause zurückkehren zu können, hat sich bis heute nicht erfüllt. Sowohl das Jugendamt wie auch das Amtsgericht Dresden beharren auf ihrer harten und unmenschlichen Entscheidung. So sieht Menschlichkeit und Rechtsstaatlichkeit im Jahr 2015 in der BRD aus.

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