01 Dezember 2008

Schlag in die Fratze des BRD-Verfolgungssystems


Der BRD Staatsanwalt und Menschenverfolger Andreas Grossmann muss auf Dr. Frederik Toben vorerst einmal verzichten müssen. Er bekommt den Wissenschaftler nicht. Britannien schert offenbar aus und läßt die BRD im menschenrechtswidrigen Regen stehen.

Der neue Meinungs- und Wissenschaftsverfolger der BRD, Staatsanwalt Andreas Grossmann (Mannheim), triumphierte vorerst, als er die Nachricht erhielt, daß der unabhängige Holocaust-Forscher Dr. Frederik Töben am 1. Oktober 2008 auf dem Flughafen London-Heathrow im Auftrag der BRD verhaftet wurde. Genau genommen wurde Dr. Töben aber nicht am Gelände des Flughafens verhaftet, sondern mit einem Überfallskommando aus dem bereits startenden Flugzeug geholt.

Die Festnahme erfolgte auf BRD-Drängen mit Hilfe des europäischen Haftbefehls, denn in Groß Britannien ist es kein Straftatbestand, die jüdische Holocaust-Erzählungen und Mythen in Abrede zu stellen. Die BRD will Dr. Töben um jeden Preis eingekerkert wissen, da seine Forschungsberichte und wissenschaftlichen Korrekturen der Sieger-Lügen im Internet zu lesen sind. Dr. Töben leitet das "Adelaide Institute" in Australien, das sich der freien Holocaust-Forschung verpflichtet hat.
Die Festnahme Dr. Töbens erfolgte aufgrund eines EU-Haftbefehls. Dieser wurde offenbar nur geschaffen, ausschliesslich politisch nicht korrekte Systemkritiker weltweit zu verhaften und aus dem Verkehr zu ziehen. Dabei spielt es keine Rolle ob der ins Abschuss-Visier der Globalisten, Gutmenschen, Anitas oder Holocaust-Protagonisten geratene sich legal in Amerika befindet, oder in Südamerika oder gar wie Dr. Töben, australischer Staatsbürger ist. Für wahre Kriegsverbrecher, Kriminelle oder/und Waffenschieber gilt aber dieser Haftbefehl nicht, bzw. sie werden nicht exekutiert.
Die deutschen „Menschenrechtsfreunde“ setzten in der EU nämlich durch, daß bei einem Auslieferungsersuchen der Fall selbst nicht mehr geprüft werden solle. Wenn die BRD eine Person dingfest machen will, weil sie z.B. ihren System-Lügen gefährlich wird, so muß das um Auslieferung ersuchte EU-Partnerland (und wie man inzwischen weiss, auch Amerika) ausliefern, ohne zu prüfen, ob es sich um eine nach nationalen oder internationalen Gesetzen unschuldige Person handelt.
Und so prahlte der Verfolger der freien Holocaust-Forschung, Andreas Grossmann, vor der internationalen Presse, daß Dr. Töben schon bald in Mannheim vor Gerecht stehen und zu mindestens fünf Jahren Kerker verurteilt würde: "Der deutsche Staatsanwalt, der den australischen Staatsbürger Frederik Toben wegen Holocaust-Leugnung vor Gericht stellen will, zeigte sich gestern entschlossen, den ehemaligen Lehrer hinter Schloss und Riegel zu bringen. Andreas Grossmann, der Mannheimer Oberstaatsanwalt, der den Fall Toben anklagt, sagte, daß er, ungeachtet der Versuche Tobens, seine Auslieferung von Groß Britannien nach Deutschland zu verhindern, das Verfahren Anfang 2009 in Mannheim eröffnen werde.

Grossmann erklärte weiters, daß Dr. Toben mit fünf Jahren Gefängnis – ohne Pardon - rechnen muß. Obwohl normale Kriminelle in der Regel nur zwei Drittel ihrer Strafe verbüßen müssen, so Grossmann, muß Dr. Toben mit fünf Jahren, ohne Straferlaß, rechnen. Er begründete das damit, weil die eingefahrenen Revisionisten sich so hartnäckig weigerten, von ihren Ansichten abzurücken. Dadurch verlören sie die Möglichkeit, nach Zweidrittel Strafverbüßung auf Bewährung entlassen zu werden. 'Diese Leute haben kaum eine Chance vor dem Ende der vollen Strafzeit freizukommen', sagte Herr Grossmann.” (theaustralian.news.com.au, 11.10.2008)

Aber auch in Österreich müssen „hartnäckige“ Holocaust-Leugner und der Wahrheit verpflichtete Historiker, Journalisten, Buchautoren und Wissenschaftler mit fünf Jahren unbedingte Haftstrafen rechnen (siehe Fall Ing. Wolfgang Fröhlich und Gerd Honsik in Wien). Letzterer muss sogar eine Strafe absitzen für eine Aussage, die sich heute als Wahrheit herausgestellt hat. Bekanntlich wurde Honsik vor Jahren auf Grund eines falschen Gutachtens verurteilt, flüchtete vor Antritt der Strafe nach Spanien, wo allerdings die Korrekturen der Holocaust-Lügen nicht mehr strafbar sind. Für politische Show-Prozesse, in denen die Beschuldigten aber keine Chance auf Verteidigung bekommen, sorgen in Österreich immer wieder kriminelle Organisationen wie z.B. das DÖW sowie die israelitische Kultusgemeinde mit seinem ständigen Hassprediger Ariel Muzikant.

Irgendwie verständlich, denn Österreich dürfte das einzige Land weltweit sein, in dem gerichtsbekannte und als volksfeindliche bekannte und private kriminelle Organisationen wie das DÖW mit Hilfe von Millionenbeträgen an Steuergeld subventioniert werden. Ohne politische Showprozesse würde auch das DÖW seine Daseinsberechtigung und Millionensubventionen verlieren.

Im Fall Töben jedoch, in der Auslieferungsverhandlung vom 29. Oktober 2008 platzte jedoch eine Bombe, deren Erschütterung selbst im fernen Mannheim zu spüren gewesen sein mußte. Die Richterin (District Judge) Daphne Wickham, entschied: "Dem Auslieferungsersuchen kann nach meiner Auffassung nicht stattgegeben werden, da die zugrunde liegenden Anschuldigungen nicht ausreichend sind. Ich finde im speziellen das Auslieferungsbegehren sehr vage und ungenau. Ich erachte den Haftbefehl als ungültig und entlasse deshalb den Angeklagten.” (telegraph.cou.uk, 29.10.2008)
Aber auch die Richterin Daphne Wickham riskiert im Prinzip eine Auslieferung und Verurteilung in Deutschland. Vertritt sie sie (oder ein anderer Richter) die Meinung Dr. Töben, die 6-Millionen Juden Vergasung ist ein frecher Schwindel, so gilt das in Deutschland und Österreich automatisch als „Holocaustleugnen“. In Österreich gilt dies sogar als schweres Verbrechen, das mit bis zu lebenslang ohne Pardon bestraft werden könnte, wobei selbst Massenmörder nach max. 10 Jahren frei gesetzt werden.

Die Richterin muß sich in großer Furcht vor der deutschen Rache befunden haben, denn Sie ließ den Haftbefehl vorübergehend bestehen, bis die oberrichterliche Entscheidung dazu gefällt ist, da die BRD noch diese Berufungsmöglichkeit hat. Es ist allerdings von einem Höchstgericht erst recht keine andere Entscheidung zu erwarten. Um die jüdischen Organisationen und die BRD zu besänftigen, setzte Richterin Wickham die Kaution auf 100.000 Pfund fest. Ein Widerspruch zum Urteil. Auch muss sich Dr. Töben an einer der Behörden genehmen Adresse melden und sich jeden Tag bei der Polizei melden. Ausserdem wurde ihm das Internet, jegliches Kommentar und Interviews verboten.

Nichtsdestoweniger ist das Urteil ein Schlag in die Fratze der Menschenrechtsverfolger in der BRD. Der ganze Aufwand, all die Anstrengungen der BRD in der EU, was zum menschenrechtswidrigen EU-Haftbefehl führte, wurde jetzt im Fall Dr. Töben von der britischen Justiz mit Spott über Bord geworfen. Obwohl nicht mehr geprüft werden sollte, was einem Fall wirklich zugrunde liegt, und alle EU-Mitgliedsstaaten dem zugestimmt haben, hebelte die Richterin genau diese Willkür aus.
"Die Beweise zur Auslieferungsbegehren sind sehr vage und ungenau", entschied die Richterin. Genau genommen dürfte bzw. bräuchte die Richterin den Haftbefehl überhaupt nicht überprüfen. Ein deutliches Zeichen dass das Lügengebäude der Holocaustianer in zunehmender Masse brüchig ist - und eines Tages einstürzen wird.

o im Oktober 2007 das Holocaust-Verfolgungsgesetz abgeschafft wurde, ist der Fall Dr. Töben nun der zweite große Schlag gegen die BRD-Menschenverächter. Als wir am 9. Oktober 2008 zum ersten Mal über das menschenrechtswidrige Auslieferungsersuchen berichteten, prognostizierten wir: "Für den Fall, dass die Londoner Richter eine Auslieferung Tobens ablehnten, wäre das der zweite Schlag in die Fratze der Menschenverfolger, nach Spaniens Abschaffung des Holo-Leugnungs-Gesetzes. Davon dürfte sich das BRD-Regime nur schwer erholen." Und so ist es jetzt tatsächlich gekommen.
Erstaunlicherweise hatte sich seit der Verhaftung von Dr. Töben die britische Systempresse, und sogar die Liberale Partei Groß Britannien, gegen das von den deutschen initiierte EU-Verfolgungsgesetz scharf ausgesprochen.

Der Telegraph-Kolumnist Philip Johnston schreibt am 6.10.2008: "Der EU-Haftbefehl wurde nach dem 11. September in aller Eile durchgepeitscht. Vordergründig sollte der Haftbefehl es erleichtern, verdächtige Terroristen auszuliefern. Aber in Wirklichkeit ging es darum, ein gemeinsames EU-Recht zu schaffen, das überall gilt. Jetzt benutzt man dieses Gesetz ausschliesslich, um Gedankenverbrechen, Systemkritiker und „Meinungsterroristen“ zu verfolgen."

Und einen Tag zuvor druckte der Telegraph folgende Anklage gegen die Praxis der BRD-Menschenverfolgung ab:

"Dr. Fredrick Tobens Verhaftung sollte uns alle alarmieren. Das Recht, unpopuläre Dinge, oder gar unwahre und unliebsame Meinungen auszusprechen, sind die Grundlagen der freien Meinungsäußerung. Und die freie Meinungsäußerung ist das Fundament einer liberalen Demokratie. Eine freie Meinungsäußerung kann nicht gedeihen, wenn die Menschen nur das sagen dürfen, das ihnen der Staat erlaubt. Wenn das passiert, wird George Orwells Albtraum vom Wahrheitsministerium wahr, wo der Staat alle unabhängigen Gedanken drosselt und die freie Meinungsäußerung vollständig auslöscht. Das ist der Grund, warum die Verhaftung von Dr. Toben vergangene Woche auf dem Flughafen Heathrow so bedrohlich ist.

Dr. Toben hat als austral. Staatsbürger in seinem Heimatland in Australien keine Straftat begangen. Sein Verbrechen soll es sein, auf seiner Website Meinungen veröffentlicht zu haben, die er in Australien verfasst. Er geht der Frage nach, ob die Ausrottung der Juden durch die Nazis wirklich geschah. … Den Holocaust zu leugnen ist keine Straftat in Groß Britannien, aber es ist eine in Deutschland.
Die deutschen Behörden wollen Dr. Toben wegen seiner Ansichten bestrafen, und sie haben von Groß Britannien gefordert, ihnen dabei zu helfen. Sie wollen, daß Groß Britannien Dr. Toben ausliefert, damit sie ihn wegen seiner 'Gedankenverbrechen' verurteilen können. Die britische Justiz sollte sich in keiner Weise daran beteiligen , denn es handelt sich um einen eklatanten Angriff auf die freie Meinungsäußerung."

Die Holo-Stories krachen aber jetzt auch in Rußland und Ungarn zusammen, im Iran gilt sie ohnehin regierungsamtlich bereits als Lüge. Auch Spanien ist offiziell aus dem Verfolgungsprozeß ausgestiegen. Das Verfassungsgericht in Madrid nannte das Holo-Verfolgungsgesetz nicht vereinbar mit demokratischen Prinzipien und erklärte es deshalb als verfassungsfeindlich. Die Tatsache dass alle NS-Wiederbetätigungsprozesse auch in Österreich verfassungswidrig, rechtswidrig und menschenrechtswidrig abgehandelt werden, ist hinlänglich bekannt, aber keine der sogenannten Rechtsparteien oder Politiker hat den Mut, vom Verfassungsgerichtshof eine Überprüfung des rechtswidrig entstanden Gesetzes einzufordern, In Groß Britannien ist die Mehrheitsmeinung klar, wie obige Systemstimmen zeigen. In Blois (Frankreich) haben Systemhistoriker gefordert, die Gedankenverfolgung einzustellen, mit eindeutigem Hinweis auf die BRD-Verfolgungsministerin Brigitte Zypries.

Unter der email Kontaktadresse: contact@lph-asso.fr kann sich jeder Historiker, Journalist, Buchautor, Wissenschaftler und jeder andere der den staatlich verordneten Holo- und Geschichtslügen der Juden bzw. Regierungen keinen Glauben schenken will, in eine Liste von hunderten Namen aus der ganzen Welt eintragen lassen. Diese Aktion der Liberty pour l’Historie läuft unter dem Titel „APPEL de BOIS“ und dient dazu, weltweit die Kriminalisierung der Forschung und den Meinungsterror abzuschaffen. Eine in dieser Liste eingetragene französische Schriftstellerin, Francoise Chandernagor, schreibt: Wann kommt eine staatlich verordnete Betrachtungsrichtline über die Kreuzzüge oder der franz. Revolution an die Reihe?

Diese weltweite Aktion mit hunderten eingetragenen Namen von Historikern und Wissenschaftlern (von der Türkei, Israel, Südamerika bis nach Honolulu) zum Thema Meinungsfreiheit läuft unter dem Titel „Appel de Blois.

Es ist nur eine Frage der Zeit, bis auch das höchste Führungsjudentum die Story aufgibt, da sie genau wissen, sie ist nicht haltbar. Die Zeichen dahingehend erkennt man daran, daß Präsident Mahmud Ahmadinedschad in der US-Fernsehsendung "Larry King" unwidersprochen auftrat und sich ein Jahr zuvor auch mit den überwiegend jüdischen Führern des "Council on Foreign Relations" in New York traf.
Das Judentum wird früher oder später seine ergebenen Menschen- Verachter und Jäger in der BRD fallenlassen und freimütig erklären, daß sie von ihnen gezwungen wurden, die Holo-Verfolgung immer wieder zu fordern. Ihre Begründung wird plausibel klingen: Die BRD-ler hätten von ihren Schandtaten, wie Multikultur, wirtschaftlicher Niedergang usw. mit einem Hitler-Popanz von sich ablenken wollen. Wir vom NJ haben kein Problem damit, das ebenso zu sehen.
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  • 1 Kommentare:

    Anonym hat gesagt…

    Brennen sollen sie die uns knebeln...

     

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