1. Wir, der Generalsekretär der Vereinten Nationen und der Generalsekretär der Nato, versichern erneut unsere Verpflichtung, den internationalen Frieden und die internationale Sicherheit aufrechtzuerhalten.
2. Unsere gemeinsamen Erfahrungen haben den Wert effektiver und effizienter Koordination unserer Organisationen erwiesen. Wir haben eine operative Zusammenarbeit, beispielsweise bei der Friedenserhaltung auf dem Balkan und in Afghanistan, entwickelt, wo von der Uno autorisierte und von der Nato geführte Operationen gleichzeitig mit Friedenseinsätzen der Uno arbeiten. Wir sind zudem zusammen und gemeinsam mit weiteren Partnern zur Unterstützung von regionalen und subregionalen Organisationen tätig geworden. Weiter hat die Nato Pakistan 2005 während der Uno-Katastrophenhilfeaktionen Material und Personal zur Verfügung gestellt. Unsere Zusammenarbeit wird geleitet von der Uno-Charta, international anerkannten humanitären Prinzipien und Richtlinien und der Abstimmung mit nationalen Behörden.
3. Die weitere Zusammenarbeit wird einen signifikanten Beitrag dazu leisten, den Bedrohungen und Herausforderungen zu begegnen, auf die die internationale Gemeinschaft reagieren muss. Wir unterstreichen daher die Bedeutung der Einrichtung eines Rahmens für Beratung, Dialog und Zusammenarbeit, einschliesslich eines je nach der Situation erforderlichen Austausches und Dialogs zu politischen und operationalen Fragen auf der Führungsebene sowie auf den Arbeitsebenen. Auch versichern wir erneut unsere Bereitschaft, innerhalb unserer jeweiligen Mandate und Möglichkeiten regionalen und subregionalen Organisationen jeweils gewünschte und angemessene Unterstützung zu gewähren.
4. Wir gehen davon aus, dass dieser Rahmen flexibel gestaltet werden muss und sich mit der Zeit weiterentwickelt. Daher vereinbaren wir, die Zusammenarbeit zwischen unseren Organisationen im Hinblick auf Fragen von gemeinsamem Interesse weiterzuentwickeln, einschliesslich, aber nicht beschränkt auf Kommunikation, Teilen von Informationen, einschliesslich Fragen des Schutzes der Zivilbevölkerung, des Aufbaus von Kapazitäten, von Training und Übungen, Auswertung von Lernergebnissen, Planung und Unterstützung für Eventualitäten und operationale Koordination und Unterstützung.
5. Unsere Kooperation wird sich unter Berücksichtigung des spezifischen Mandates, der speziellen Erfahrung, Verfahrensweisen und Möglichkeiten unserer jeweiligen Organisation in praktischer Hinsicht weiterentwickeln, um einen Beitrag zur internationalen Koordination bei der Reaktion auf globale Herausforderungen zu leisten.
Vereinbart in New York am 23. September 2008.
Jaap de Hoop Scheffer,
Generalsekretär der Nato;
Ban Ki-Moon,
Generalsekretär der Vereinten Nationen
(Übersetzung Zeit-Fragen)
Verstoss gegen Uno-Charta
Wenn der Text der gemeinsamen Erklärung über die Zusammenarbeit zwischen Uno und Nato stimmt, ist es ein Skandal; denn es geht gegen Geist und Buchstabe der Uno-Charta und überschreitet die Kompetenzen des Uno-Generalsekretärs. Die Uno muss unabhängig bleiben und darf sich nie auf die Seite eines Militärbündnisses stellen. Es liegt auf der Hand, dass dies ein Affront gegen China und Russland ist sowie auch gegen die «blockfreien» Staaten (118 Staaten).
Als mein ehemaliger Chef Sergio Viera de Mello und etliche Uno-Kollegen in Bagdad im August 2003 durch ein Attentat ums Leben gekommen sind, machte ich in einem Interview deutlich, dass dies zum Teil darauf zurückzuführen war, dass die Iraker die Uno als einen imperialistischen Arm der Nato verstanden haben beziehungsweise wahrscheinlich noch so verstehen. So wurden meine guten Kollegen Ziel des Anschlags.
Man muss daran denken, dass sich die Nato an illegalen Kriegen beteiligt hat so wie 2003 im Irak (was Artikel 2 [4] der Uno-Charta verletzt, wie der damalige Generalsekretär der Uno Kofi Annan damals mehrfach festgestellt hat). Ausserdem hat sich die Nato Kriegsverbrechen auf dem Balkan, im Irak und in Afghanistan zuschulden kommen lassen. Auch den Einsatz von DU-Waffen kann man nur als Verbrechen gegen die Menschheit bezeichnen.
Die Generalversammlung muss sich mit dieser Uno-Nato-Erklärung dringend befassen und ihre Rechtsungültigkeit feststellen.
Prof. Dr. iur. et phil. Alfred de Zayas,
Uno-Beamter im Ruhestand, ehemaliger Sekretär des Menschenrechtsausschusses
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