05 März 2006

Das Deutsche Reich besteht rechtlich fort!


1945 wurde dem Deutschen Volk die Handlungsfähigkeit seiner Eigenstaatlichkeit entzogen, Deutschland in der Folge dreigeteilt (BRD, DDR und Deutsche Ostgebiete). Jedoch stellte das Bundesverfassungsgericht der BRD am 31. Juli 1973 ausdrücklich fest, daß der Staat Deutsches Reich rechtlich fortbesteht, tatsächlich aber nicht handlungsfähig ist. Nachdem die DDR 1990 in der BRD aufging, versäumte es die Bonner Regierung, gemäß Artikel 23 des Grundgesetzes, das Selbstbestimmungsrecht des Deutschen Volkes wiederherzustellen und die Einheit Deutschlands zu vollenden.Dem Nachlaß des für politisch brisante Aufgaben hinzugezogenen bekannten Dolmetschers für Russisch, Ernst Albrecht Nagorny, entnehmen wir folgende Feststellung, die Gorbatschow 1990 in Dresden getroffen hat. Auf die Frage, ob im Zusammenhang mit einer Vereinigung Mitteldeutschlands mit der BRD auch eine Angliederung der fremdverwalteten Deutschen Ostgebiete in Aussicht genommen war, antwortete Gorbatschow freimütig:Ja, das wollte ich. Wir hatten die Universität in Moskau beauftragt, Pläne für die Wiedervereinigung von Deutschland mit seinen polnisch besetzten Teilen auszuarbeiten. Aber bei den 2-plus-4-Verhandlungen mußte ich zu meinem Erstaunen feststellen, daß Bundeskanzler Kohl und sein Außenminister Genscher die Deutschen Ostgebiete - Ostpreußen, Pommern und Schlesien - gar nicht wollten. Die Polen wären bereit gewesen, die deutschen Provinzen Deutschland zurückzugeben. Aber der deutsche Außenminister Genscher hat die polnische Regierung in Warschau bekniet, an der Oder-Neiße-Linie festzuhalten. „Die Deutschen akzeptieren diese Grenze„, waren seine Worte. Nur die DDR sollte angegliedert werden.So steht noch heute ca. ein Drittel des Deutschen Reiches unter fremdstaatlicher Verwaltung. Doch die Wiederherstellung Deutschlands in gerechten Grenzen muß die Ehrenpflicht jedes Deutschen sein. Auch 30 Jahre nach der Feststellung, daß das Deutsche Reich rechtlich weiter fortbesteht, darf gemäß Artikel 23 des Grundgesetzes vom 23. Mai 1949 der völkerrechtliche Anspruch des Deutschen Volkes auf sein Staatsgebiet nicht erlöschen! Patric Cremer
 

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