11 März 2009

Deutschland ohne Verfassung - Deutsche Regierung wegen Hochverrat angezeigt



Man mag glauben das in dem "Rechtsstaat" und der "Schein-Demokratie" Deutschland alles mit rechten Dingen vor sich geht.Betrachtet man jedoch die Gesetzseslage stellt man fest das die gesamte Struktur Deutschlands auf illegalen Akten seitens der Politik beruht.

Die Redaktion des Schweiz Magazins erreichte eine Email, die uns auf eine deutsche Webseite aufmerksam machte mit welchen Methoden das Volk der Deutschen, der eigentliche Souverän, an der ihm im Grundgesetz zugestandenen Machtausübung massiv gehindert wird. Das geschieht sogar mit Mitteln die den Verdacht der Rechtsbeugung und des Hochverrates zulassen.

Hier einige Auszüge aus der betreffenden Webseite:

Deutschland hat bisher keinen Friedensvertrag und keine Verfassung. Das Grundgesetz ist keine Verfassung, sondern ein Interimsersatz, entwickelt auf Weisung der alliierten Besatzungsmächte nach dem 2. Weltkrieg.

In der Präambel und in Artikel 146 wurde ausdrücklich festgeschrieben, dass nach der Wiedervereinigung Deutschlands das Grundgesetz durch eine vom Volk in freier Entscheidung verabschiedete Verfassung ersetzt werden soll. Soweit dem Schweiz Magazin bekannt ist, hat es in Deutschland bis zum heutigen Tage keine Entscheidung des Souveräns darüber gegeben.

Die Übertragung der Rechtsstaatlichen Ordnung bedarf einer originären Verfassung, die nach Art. 146 GG vom Volk in freier Abstimmung verabschiedet werden muss und auch dies ist bis jetzt nicht geschehen.Dabei kommt man wieder zu dem Schluss, dass die Verhinderung des Rechtes auf Selbtsentscheid des Souveräns (Volk) eine Art von Gewalt darstellt.

Noch bei ihrer Vereidigung sprachen die Politiker Deutschlands diesen Eid:
Der Amtseid lautet:
"Ich schwöre, dass ich meine Kraft dem Wohle des deutschen Volkes widmen, seinen Nutzen mehren, Schaden von ihm wenden, das Grundgesetz und die Gesetze des Bundes wahren und verteidigen, meine Pflichten gewissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit gegen jedermann üben werde. So wahr mir Gott helfe.

Seit 1957 wird von Regierung und Parlament rechtswidrig und vorsätzlich gegen den Verfassungsgrundsatz aus Art. 20 Abs. 3 verstoßen und damit Hochverrat begangen, wie es in den §§ 81 und 83 StGB definiert wurde:

(1) Wer es unternimmt, mit Gewalt oder durch Drohung mit Gewalt

1. den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu beeinträchtigen oder

2. die auf dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland beruhende verfassungsmäßige Ordnung zu ändern,
wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe oder mit Freiheitsstrafe nicht unter zehn Jahren bestraft.

(2) In minder schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren.


Die Regierung Deutschlands ist demzufolge nicht legitimiert, irgendwelche politischen Entscheidungen zu fällen.

Mit dem Beitritt zur Währungsunion wurde durch die Regierung Kohl auch die Finanzhoheit, ein weiteres Hoheitsrecht der inzwischen durch die Wiedervereinigung erweiterten BRD ohne Referendum an eine externe Gruppierung abgetreten. Die maßgebliche Ausarbeitung des Vertrags von Maastricht erfolgte durch den damaligen Staatssekretär und heutigen Bundespräsidenten Horst Köhler, der damit ebenfalls in die hochverräterischen Aktivitäten auch um die Abgabe der Finanzhoheit an die EU verstrickt ist.

Die jetzige Bundeskanzlerin Angela Merkel hat seit ihrem Amtsantritt permanent und wissentlich die Vorbereitung des EU-Vertrages betrieben, der in Kürze durch das Parlament und den Bundesrat verabschiedet werden soll. Unterstützung bei diesem Vorhaben findet sie in der Regierung, in ihrer Partei und bei zahlreichen Abgeordneten. Auf ihrer Internetseite hat sie ausdrücklich hervorgehoben, dass für die Ratifizierung noch eine Grundgesetzänderung erforderlich wäre, für die eine Zwei/Drittel-Mehrheit im Parlament erforderlich sei. Die Änderung wäre zwingend, weil mit dem Vertrag Hoheitsrechte an die Europäische Gemeinschaft abgetreten würden.

Damit ist der Tatbestand der Vorbereitung zum Hochverrat erwiesen. Dies gilt in gleichem Maße für alle Regierungsmitglieder und Parlamentarier, die für diese Grundgesetzänderung gestimmt haben.

Die Folgen für Deutschland sind gleichzeitig so verheerend wie ein Segen.Faktisch sind alle in der Geschichte der Bundesrepublik gefällten Entscheidungen seitens der "Regierung", null und nichtig.Für das Volk der Deutschen ergibt sich daraus die historische Chance, das Land nach seinen Vorstellungen selbst zu gestalten.EU-UN-NATO Mitgliedschaften, Wiedereinfühung der D-Mark, die restlose Beseitigung links- und rechtsextremer Gruppierungen , die Einführung der direkten Demokratie und die lückenlose Aufbereitung der Stasizeit liegen damit allein in den Händen des Souveräns.

Unterstützung bei ihren Medien und der Presse dürfen die Deutschen nicht erwarten.Die Verantwortlichen dort wissen um den Tatbestand und sind deshalb selbst tief involviert und werden sicher auch zu denen gehören, die mit lebenslangen Haftstrafen zu rechnen haben.

Das Szenario der Abwehr deratiger Versuche, welches in anderen Ländern bereits in ähnlich gelagerten Fällen vorkam, würde dann auch eher an einen Hollywood-Film erinnern und wäre für Deutschland kaum vorstellbar. Das Ausrücken bewaffneter militärischer und polizeilicher Einheiten, die auf das Grundgesetz vereidigt sind und in ihrem Eid die Verteidigung desselben geschworen haben.Ein Nichthandeln, bei vorliegendem Sachverhalt, wäre ein eklatanter Bruch des gegebenen Eides. Weiterhin die Besetzung von Regierungsgebäuden, Medienanstalten und Verlagshäusern, Verhaftung und Inhaftierung der Regierung, von Politikern und Parlamentariern, Führern aus Wirtschaft, Medien und Presse, Ausrufung des Ausnahmezustands über Deutschland und die Einsetzung einer Notstandsregierung sind nur ein kleiner Teil dessen was geschehen könnte.

Es ist schon eine irrwitzige Vorstellung, die gesamte Regierung, alle Parlamentarier, der Bundespräsident, die Ex-Kanzler Kohl und Schröder, die höchsten Vertreter der Wirtschaft und Medien, Ministerpräsidenten der Länder, der Bundesgeneralanwalt und viele weitere inhaftiert und später zu lebenslänglichen Haftstrafen verurteilt zu wissen.Das ist sicher nicht im Interesse der Deutschen. Jedoch verlangen die Gesetze Deutschlands, bei dem vorliegenden Tatbestand, genau das.

Die Wahl zum 17. Deutschen Bundestag findet am 27. September 2009 statt.Hier böte sich für die Deutschen die Chance die Parteien Deutschlands festzunageln.Wählbar wären sicher nur die Parteien die öffentlich zusichern, dass es innerhalb eines Jahres, eine vom Volk in freier Entscheidung zu verabschiedende Verfassung geben wird, der zumindest eine 2/3 Mehrheit zustimmen müsste.

Massenklagen vor allen gerichtlichen Instanzen, bishin zum Europäischen Gerichtshof, könnten sich bald häufen. Amsträger die Anzeigen wegen Hochverrat nicht bearbeiten oder ablehnen, müssen ebenfalls mit Strafverfolgung rechnen..Hier erfüllt sich der Straftatbestand der "Beihilfe zum Hochverrat".Ein minderschwerer Fall der bereits mit Haftstafen bis zu 10 Jahren geahndet wird. .
Der Amteid dieser Personen lautete:„Ich schwöre, das Grundgesetz und alle in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Gesetze zu wahren und meine Amtspflichten gewissenhaft zu erfüllen, so wahr mir Gott helfe.

Sogar das Bayrische Landeskriminalamt weist auf seiner Internetseite darauf hin das es zu ihren Obliegenheiten gehört, Strafanzeigen wegen Hochverrat nachzugehen

Jeder Versuch den Souverän an der Ausübung seiner Macht zu hindern, stellt eines der schwersten Verbrechen in einer "Demokratie" dar und muss überall mit aller Härte des Gesetzes bestraft werden.Für Schwerstkriminelle kann es kein Pardon geben.
  • Strafantrag wegen Hochverrat!

  • Eine weitere Webseite die sich mit der Thematik befasst

  • Quelle

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