13 Oktober 2008

Ausweiskrieg ist gewonnen!

Ausweiskrieg ist gewonnen!

Guten Tag, Mitstreiter für einen verläßlichen Rechtsstaat Deutschland!

Der durch das AG OHA gegen jegliches Rechtsverständnis wegen Benutzung eines Reichspersonenausweises als Mittäter an Amtsanmaßung verurteilte G. G. wurde am 26.03.2008 aufgrund einer hartnäckigen Verteidigungsstrategie mit unzähligen, schriftlich vorbereiteten Anträgen, Dienstaufsichtbeschwerden und Strafanzeigen in einer Zermürbungsschlacht freigekämpft, auch wenn die DA-Beschwerden und Strafanzeigen natürlich nicht wirklich bearbeitet wurden, was bei BRdvD-Juristen nicht mehr überrascht.

Der Jurist Niebur am LG Göttingen hat jegliches Verfahrensrecht erneut verweigert, weil er ja aufgrund der zunehmenden Brisanz vorangekündigt nun einen Freispruch beabsichtigte. Hierzu wurde ihm erläutert, dass er den Freispruch noch im Dezember machen könne, weil jetzt erst einmal Akteneinsicht benötigt wird, um den Ablauf der begangenen Justizverbrechen erst einmal vollständig erfassen zu können.

Er ließ wiederum dem unschuldig Verurteilten und Verfolgten keine Chance auf ein geordnetes mündliches Vorbringen, weshalb sich im Zuschauerraum der zu beantragende Wahlverteidiger meldete und die anwesenden Schöffen anfuhr, wieso sie die Rechtsbeugung des Volljuristen Niebur einfach stillschweigend duldeten? Auch die Staatsanwältin wurde an ihre Pflicht erinnert, gegen den als nur vorgeblich gesetzlichen Richter agierenden Straftäter vorzugehen. Das tat sie natürlich nicht!
Als der Jurist daraufhin mit einem Ordnungsgeld drohte, bekam er die Antwort, dass er diese Absicht einmal versuchen solle, obwohl er schon für den ersten Gang eine Eingabe am BVerfG erreicht hat. Es blieb also lediglich bei der Drohung, aber er nahm keinen einzigen Verteidigungsantrag an. Diese erhielt er deshalb gebündelt auf den Tisch, der letzte war der Ablehnungsantrag nach StPO § 25!
Daraufhin verließ er ohne Bescheidung mit den beiden Schöffen den Gerichtssaal, kam nach 5 Minuten zurück und verkündete das Urteil:
Freispruch und volle Erstattung der Verteidigungsaufwendungen!
So geht das aber doch nicht in einem Rechtsstaat, oder? Da zieht bestimmt ein weiteres Gewitter auf.
Wichtig für alle Aussteller und Inhaber von Reichspersonenausweisen ist aber:
Das LG Göttingen hat sich beim OLG Braunschweig rückversichert und von dort laut Staatsanwaltschaft Göttingen den Bescheid erhalten, dass das OLG BS das Urteil 4 Ws 98/06 des OLG Stuttgart vom 25.04.2006 für Herrn Haug unterstützt und akzeptiert! Damit können wir unsere tatsächliche Staatsangehörigkeit "Deutsches Reich" durch Ersatzausweise nachweisen, weil die BRdvD nur gefälschte Personalausweise zum Wahlbetrug ausgibt.
Insoweit ist ein weiteres Befreiungsprojekt juristisch korrekt abgeschlossen worden, dass für alle Vorwürfe der Amtsanmaßung durch Reichstitel in der BRdvD eine absolute Sperre bedeutet.

i.A. Jensen
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