05 Oktober 2012

Bundesverfassungsgerichtdiät für die Rettungsstrategie

Oh man, das ausstehende Urteil des Bundesverfassungsgerichtes läßt also die Rettungsstrategie wanken, grins. Machen wir uns doch nichts vor, das Urteil ist eigentlich schon beschlossen, aber man kann natürlich die dummen Schäfchen in dem Konstrukt BRD mit solchen Winkelzügen noch ein wenig beruhigen, ihnen die Hoffnung geben: das Bundesverfassungsgericht wird dem nicht zustimmen, denn es entspricht ja nicht unserem Grundgesetz. Also welcher Verfassung??? Da muß man doch zum einen festhalten, dass wir gar keine Verfassung haben, die das Volk bestimmt hat, wir haben nur ein Grundgesetz für die Bundesrepublik, die von anderen Mächten uns aufdiktiert wurde. So, und wenn wir keine Verfassung haben, können wir auch kein Bundesverfassungsgericht haben, jedenfalls keines, das rechtlich wirksame Urteile sprechen darf und kann. Also sind Urteile des Bundesverfassundsgerichtes doch Urteile, die nach der uns aufgedrängten Verfassung gegen das Personal gefällt werden, Urteile im Sinne der Besatzer und gegen das Volk, denn das hat dieser Verfassung nun mal nicht zugestimmt. Das Urteil eines nicht mal legetimisierten Gerichts, das eh im vorhinein feststeht, soll also irgendetwas ins Wanken bringen, dass eh von den Mächtigen beschlossen ist???? Da könnte das Urteil eines aufgewachten Volkes mehr ins Wanken bringen, also: Deutsche und Menschen aller Völker wacht auf, damit die Mächtigen so langsam ins Wanken geraten!!!! Und damit diese dicken Verfassungsrichter, oder eben Magier, die das Volk täuschen ohne Ende, dem Personal nicht weiter was vorgaukeln und eine strenge Diät verordnen, grins. Petjama


  • Bundesverfassungsgerichtsdiät für die Rettungsstrategie
  • 1 Kommentare:

    sternenstaub hat gesagt…

    https://www.bayern.de/Verfassung-.451/index.htm
    http://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/GB_II/II.2/Gesetze/Verfassung_NRW.jsp

    http://www.verfassungen.de/de/he/hessen46.htm

    das ist so nicht richtig, ansorde .
    ich hab dir oben drei willkuerlich gewaehlte bundeslender genommen, wobei bayern da eine ausnahme bildet, ansonsten hat jedes bundesland nach dem 2. wk eine eigene verfassung
    insofern ist das bundesverfassungsgericht legitim.
    Darum hatdieFrau mrkel ja auch zuerstdieLandesverraeterwegen dem esm befragt, bzw ihnen finanziellen Versprechungengemacht, um die unterschriften zu bekommen .
    wenn es ja stimmt, das die bundesregierung eh alles nach bruessel abgegeben hat, hat sich das sowieso erledigt .
    Und sollten die bayern das durchziehen, sich unabhaengig zu erklaeren,kann ihnen da auch rein rechtlich gar nichts passieren .
    stell dir mal vor, alle laender der republik wuerden sich unabhaengig erklaeren , dann haette sich das mit der bundesregierung und bruessel in einem moment erledigt .

    sollte man alles nicht so dramatisch sehen .

    und man sollte vor allem im jahre 2012 sein .

     

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