25 Januar 2009

wie das Deutsche Volk ausgebeutet wird




Mit Schreiben vom 23. Mai 2008 wurden die Vereinten Nationen in Kenntnis gesetzt, daß auf deutschem Boden, im Geltungsbereich des Bürgerlichen Gesetzbuches, die Verwaltungsgemeinschaft Danzig ihre Tätigkeit aufgenommen hat, weil die Besatzungsmächte der BRD mit dem 2. BMJBBG (Zweites Gesetz zur Bereinigung von Bundesrecht im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums der Justiz) vom 23.11.2007, BGBl Teil I S. 2614, fast alle Grundlagen für staatliches Handeln entzogen haben (siehe: bund-fuer-das-recht.de/Rechtslage).



Das ist nur logisch und folgerichtig, denn am 17. Juli 1990 hatten die Besatzungsmächte durch Aufhebung von Art. 23 GG (Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, Geltungsbereich) den Weg frei gemacht für die gesetzeskonforme Wiedervereinigung entsprechend Art. 146 GG, was aber von der damaligen BRD-DDR-Regierung hintertrieben wurde. Im Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 31. Juli 1973 (2 BvF 1/73) ist für die BRD festgelegt: "Sie beschränkt staatsrechtlich ihre Hoheitsgewalt auf den Geltungsbereich des Grundgesetzes". Da mit Aufhebung des Geltungsbereichs des GG jegliche Legitimation für weiteres staatliches Handeln durch die BRD erloschen war, die BRD-Regierung aber einfach weiter machen wollte, haben die dafür verantwortlichen Politiker die BRD in der Rechtsform einer im Handelsregister eingetragenen Gesellschaft mit beschränkter Haftung als Bundesrepublik-Deutschland-Finanzagentur-GmbH fortgesetzt.



"Der Deutschland Clan - Das skrupellose Netzwerk aus Politikern, Top-Managern und Justiz" wie der Titel eines sehr empfehlenswerten Buches von Jürgen Roth lautet, hat sich mit unglaublicher Dreistigkeit lautlos und verdeckt von oben an die Macht geputscht (siehe "Stern", Heft 44/2004 "Der Putsch von ganz oben") und plündert das Volk unter Vortäuschung eines Staates aus. Dies ganz genau wissend und um nicht von den Geschädigten eines Tages wegen Schadensersatz belangt werden zu können, verweigern die "Amtsträger" der BRD, insbes. von Gerichten und Finanzämtern, hartnäckig ihre Unterschrift auf rechtserheblichen Schriftstücken an die Bürger oder lassen diese von ahnungslosen Justizangestellten falsch beglaubigen (siehe Kommentar vom BFR: Unterschriftsverweigerung durch Amtsträger der BRD).

  • Quelle
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