26 September 2006

Zur Verfassung der BRD


Die Bundesrepublik Deutschland hat seit ihrer Gründung noch zu keinem Zeitpunkt über eine vom gesamten Deutschen Volk in Einheit, Freiheit und Souveränität gewählte Verfassung verfügt, da helfen auch die irreleitenden Bezeichnungen "Verfassungsschutz" und "Bundesverfassungsgericht" nicht weiter.
Die Rechtsstaatlichkeit der Bundesrepublik Deutschland stützt sich ausschließlich auf ein "Interims"-("Übergangs-") Grundgesetz, welches am 23. Mai 1949, mit der Genehmigung der Alliierten (Westmächten) verabschiedet wurde. Im Juli 1948 forderten die drei Westmächte (USA, Frankreich, England) durch ihre Hochkommissare in Deutschlands drei Westzonen die Einberufung einer verfassungsgebenden "Nationalversammlung". Die wirklich entscheidenden Vorgaben für das Grundgesetz wurden woanders beschlossen, und zwar in England und den USA.
Das Ergebnis des Grundgesetzes ist ein konfuses, schlampiges Gewirr von "Artikeln" in einer elenden Sprache.
Ziel dieses Grundgesetzes war eine übergangsweise Rechtsordnung herzustellen. Dies beinhaltet auch die Präambel des Grundgesetzes:
"Im Bewusstsein seiner Verantwortung vor Gott und den Menschen, von dem Willen beseelt, seine nationale und staatliche Einheit zu wahren und als gleichberechtigtes Glied in einem vereinten Europa dem Frieden der Welt zu dienen, hat das Deutsche Volk in den Ländern Baden, Bayern, ... um dem staatlichen Leben für eine Übergangszeit eine neue Ordnung zu geben, kraft seiner verfassungsgebenden Gewalt dieses Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland beschlossen. Es hat auch für jene Deutschen gehandelt, denen mitzuwirken versagt war. Das gesamte Deutsche Volk bleibt aufgefordert, in freier Selbstbestimmung die Einheit und Freiheit Deutschlands zu vollenden".
Warum das Deutsche Volk Gott und den Menschen verantwortlich sein soll, ein Grundgesetz zu beschließen, ist unerklärbar.
Das Deutsche Volk will seine nationale und staatliche Einheit wahren. Und zwar in dieser Reihenfolge! Diesem im Grundgesetz festgeschriebenen Willen des Volkes hat die Staatsführung brutal, hinterlistig und mit scheinheiligen Gründen ganz und gar missachtet. Sie hat über 30 Millionen Fremde ins Land geholt, um die nationale (das ist auf deutsch die völkische) Einheit zu zerstören. Sie hat das Staatsgebiet durch einseitige Abtretung Ostdeutschlands und des Sudetenlandes und durch die Ablehnung des Beitritts von Österreich zerstückelt statt seine Einheit zu wahren. Diese Untaten sind grundgesetzwidrig und damit nichtig.
Wieso hat das Deutsche Volk dem Frieden der Welt zu dienen? In keines Staates Verfassung steht so ein Gebot, außer in diesem Grundgesetz.
Da stehen aber noch vier kleine Wörter "in einem vereinten Europa". Dies ist von vornherein als die Selbstverpflichtung zur Abschaffung des Deutschen Reiches gedacht gewesen und deshalb an der bedeutendsten Stelle des Grundgesetzes eingefügt worden, eben in der Präambel. Deshalb ist ja auch keine Volksabstimmung über die "Europäische Union" nach dem Maastricht-Vertrag mehr nötig: Das Deutsche Volk hat nach der Lesart seiner fremdbestimmten Staatsführung längst beschlossen, seinen Staat aufzulösen. Dieser Staat (vom Reich ist nicht mehr die Rede, obwohl das Bundesverfassungsgericht mehrfach geurteilt hat, daß das Deutsche Reich in den Grenzen des Münchener Abkommens vom 29. September 1938 weiterhin existent ist.) soll im "vereinten Europa" aufgehen, also untergehen.
Dann kommt eine glatte Lüge: "kraft seiner verfassungsgebenden Gewalt" hat das Deutsche Volk gar nichts beschlossen. Es wurde gar nicht gefragt. Was einem zivilisiertem Staat angestanden hätte, den Beschluß des Grundgesetzes durch genaue Unterrichtung des Volkes vorzubereiten und dann das Volk zu befragen, fand niemals statt.
Weiterhin steht in der Präambel deutlich, daß dieses Grundgesetz dem staatlichen Leben für "eine Übergangszeit" eine Ordnung geben soll. Warum ist nicht gesagt worden was diese Übergangszeit beenden soll.
Im letzten Artikel, er ist der wichtigste, des Grundgesetzes steht, daß "dieses Grundgesetz seine Gültigkeit verliert an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volk in freier Entscheidung beschlossen ist". Damit ist hier klar gesagt, daß das Grundgesetz nicht in freier Entscheidung beschlossen wurde.

Dies alles entbindet die Bundesregierung, respektive die Bundesrepublik Deutschland, auch nicht im neuen Wortlaut der Präambel. Was wurde geändert?:
Das Deutsche Volk hat das Grundgesetz jetzt nicht mehr "beschlossen", sondern es sich gegeben.
Das Deutsche Volk hat dabei jetzt nicht mehr für diejenigen Deutschen gehandelt, denen mitzuwirken versagt war, die sind einfach aus dem Volke verstoßen worden, allein eine nicht genau bekannte Millionenzahl in Ostdeutschland (Schlesien, Westpreußen, Ostpreußen, Danzig, Posen, Sudetenland, Hinterpommern und Ostbrandenburg).
Die Übergangszeit ist entfallen, obwohl diese Übergangszeit nach dem alten und neuen Artikel 146 erst erfüllt sein wird, wenn eine Verfassung (nicht Änderung des Grundgesetzes) in Kraft tritt, die von den deutschen (kleingeschrieben!) Volke in freier Selbstbestimmung beschlossen worden ist.
Die nationale und staatliche Einheit Deutschlands zu wahren ist nicht mehr verlangt.
Und in freier Selbsbestimmung die Einheit und Freiheit Deutschlands zu vollenden, dieses feierliche Gelöbnis ist "entfallen"
Wie kann die Staatsführung von "freier Selbstbestimmung" reden und behaupten, die Freiheit Deutschlands sei auch vollendet, wie die Einheit? Stehen etwa keine Besatzungstruppen im Lande? Gilt etwa nicht Besatzerrecht im Lande? (siehe Artikel 139). Nach der UNO-Satzung ist Deutschland noch Feindstaat. Der hochverehrte General Moshe Dayan sagte dazu: "Ein Volk das seine Rechte nicht wahrnimmt, hat keine".

Eine Verfassung, wie absolut jedes Gesetzeswerk, regelt die Rechtsverhältnisse
erstens: zwischen den Mitgliedern der Gemeinschaft, also den Volksgenossen
zweitens: zwischen dem Einzelnen und der Gemeinschaft
drittens: zwischen der Gemeinschaft und fremden Gemeinschaften, und das nur im Grundsatz: sie bestimmt das Wesen der Gemeinschaft. Nur Verfassungen haben diese dritte Eigenschaft. Ein Strafrecht etwa, oder ein Bürgerliches Gesetzbuch, setzt die eine Gemeinschaft als gegeben voraus für die es gilt.
Aus den genannten Gründen ist daas Grundgesetz keine Verfassung, und deshalb nannte es der Parlamentarische Rat "Grundgesetz" und zwar "für" irgendwelche Leute, und eben nicht Verfassung. Das Grundgesetz kommt "von oben". Eine Verfassung, so wird es im alten Artikel 146 verlangt, hat "von unten" zu kommen.
Als die Bonner (jetzt Berliner) Vertreter aller möglichen Völker (nur nicht des Deutschen) am 23. September 1990 in der Hast, welches das schlechte Gewissen des Lügners immer (auch heute) begleitet, diesen Artikel änderten, haben sie mit der Festschreibung eines unvereinbaren Widerspruches ihre Lüge für alle Zeiten selbst dokumentiert.
Diese Änderung bedeutet:
-Dass Deutschland eben nicht frei ist, denn sonst könnte das Deutsche Volk seine Verfassung jetzt beschließen,
-dass das Grundgesetz keine Verfassung ist,
-dass also die neue Präambel lügt, wenn sie behauptet, das Deutsche Volk habe sich dieses Grundgesetz gegeben,
-dass schließlich von einer "verfassungmäßigen" Ordnung in Deutschland heute kein Rede sein kann, denn eine solche Ordnung würde eine Verfassung voraussetzen, diese würde die freie Entscheidung des Volkes voraussetzen, und das alles ist bis heute nicht geschehen.
(Anmerkung: Die Verfassung der Vereinigten Staaten vom 17. Septemberr 1787 wurde bis zum heutigen Tage kein einziges Mal geändert. Was immer in ihr steht, es war für "ewige Zeiten" angelegt. Im Gegensatz wurde das "Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland" allein vom 30. Mai 1951 - 28. Juni 1993 NEUNUNDDREISSIG mal (in Zahlen: 39) geändert).

Die Gefahr, die in der heutigen politischen Lage Deutschlands begründet ist, wurde von Bonner (und wird heute von Berliner) Regierungen (und Länder-Regierungen) verschuldet, die seit dem Tage der Veröffentlichung des Grundgesetzes immer weniger um ihr eigenes Volk besorgt (siehe auch Artikel 116) und bemüht waren. Dieser Verfall der Verantwortung der Staatsführung, also auch Ihrer, Herr Schröder(Merkel), für die ihr anvertrauten Werte ist die größte Bedrohung für das Deutsche Volk seit langer Zeit.

Ansorde:Wir werden jeden Tag aufs neue Verarscht und für Dumm verkauft !

"Auch heute bin ich einsam,weil ich Dinge weiss und andeuten muss, die die anderen nicht wissen und meistens auch gar nicht wissen wollen"
 

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