14 Oktober 2006

Einige Gedanken über die Meinungsfreiheit


Hans Herzog

Die modernen Demokratien rühmen sich bekanntlich vieler Tugenden. Eine der hervorragendsten ist zweifellos die Religions- und Meinungsäusserungsfreiheit. Jeder werde nach seiner eigenen Façon selig – so etwa zitiert man den grossen Preussenkönig Friedrich den Zweiten, und ein heiliger Schauer läuft jedem Demokraten über den Rücken, wenn er in der Erklärung der Menschenrechte liest: „Niemand darf wegen seiner Ansichten, auch nicht der religiösen, bedrängt werden...“ Oder: „Die freie Mitteilung der Gedanken und Ansichten ist eines der kostbarsten Menschenrechte; daher kann jeder Bürger frei sprechen, schreiben, drucken...“
Tränen der Rührung möchten einem beim Lesen dieser Sätze in die Augen treten, und: „Freiheit, Gleichheit, Brüderlichkeit“ skandiert man vor sich hin, summt die ersten Takte der Marseillaise und sieht im Geiste, wie die Köpfe der Freiheitsfeinde unter der Guillotine in die Körbe rollten. Nun, die wurden ja wohl rechtens zum Tode verurteilt, schliesslich stemmten sie sich gegen den Fortschritt, waren Aristokraten oder gar Monarchisten – also: Kopf ab! Denn die Freiheit der Ansicht gilt natürlich nur für Anhänger der demokratischen Staatsideologie. Wo kämen wir sonst auch hin! Schliesslich steht in der Erklärung der Menschenrechte als Fortsetzung der oben genannten Sätze: „... vorausgesetzt, dass ihre Äusserung nicht die durch das Gesetz festgelegte öffentliche Ordnung stört.“ Und: „... mit dem Vorbehalt, dass er verantwortlich ist für den Missbrauch dieser Freiheit.“ Also, was will man denn? Das Recht wird immer durch die Macht gesetzt. Wenn die Machthaber der Demokratien in der „westlichen Wertegemeinschaft“ des ausgehenden 20. Jahrhunderts finden, Kritik am Judentum oder Fragen nach den wirklichen Geschehnissen in den nationalsozialistischen Lagern seien „Missbrauch der Freiheit“ oder würden „die durch das Gesetz festgelegte öffentliche Ordnung“ stören, so haben sie bestimmt recht damit. Denn recht hat immer der, der die Macht hat, Recht zu setzen. Kapiert?
Der demokratische Gesetzgeber findet es nun einmal in Ordnung, dass jüdische Texte Jesus einen Hurensohn nennen dürfen. Strafwürdig findet er hingegen die Behauptung, Juden trügen Schuld am Bolschewismus und am Ausbruch der Weltkriege, oder die Menschen seien in Auschwitz nicht an Gas, sondern an Typhus gestorben. Durch wissenschaftliche Untersuchungen, die die genannten Behauptungen zu erhärten scheinen, lässt sich der fromme Demokrat keineswegs aus der Fassung bringen. Flugs erklärt er sie zu „pseudowissenschaftlichen Machwerken“, weil nicht sein kann, was nicht sein darf. Ganz offensichtlich fühlen sich die Herren der Demokratie gefährdet, sollten solche Ansichten Schule machen, und deshalb verbieten sie deren Verbreitung, punktum. So einfach ist das. Darüber lamentieren hilft nicht viel. Besser ist es, diese Tatsache als Musterbeispiel zu verwenden, um den Einsichtigen im Volk zu zeigen, wer im heutigen Staat das Sagen hat. Erst wenn sich das gründlich herumgesprochen haben wird, kommen die Änderungen. Die werden sehr grundsätzlicher Natur sein müssen. Vielleicht zeigt sich dann, dass Herr Bronfman sich verrechnet hat, als er damit drohte, der Schweiz den „totalen Krieg“ zu erklären (vgl. die Schweizer Zeitungen vom 12.März 1998).
Aber es wird ein schwerer Kampf sein, der gut überlegt sein will. Der Gegner verfügt nicht nur über Macht, sondern ausserdem über eine grosse Schlauheit, die ihn daran gewöhnt hat, in Jahrhunderten zu denken und dem Widersacher stets um einige Züge vorauszusein. Niemand glaube, Bronfman und Konsorten seien so dumm, nicht zu erkennen, dass ihre penetrante Hetze zu vorschnellen, unüberlegten Reaktionen beim Schweizervolk führen kann. Eben dies wird Teil des Planes sein. Trebitsch-Lincoln, antizionistischer Jude, Doppelagent im Ersten Weltkrieg und okkultistischer Hans Dampf in allen Gassen, hat diese Denkweise einmal auf den Punkt gebracht, als er sinngemäss ausführte, kluge Politik bestehe darin, die Gegenmassnahmen zu ergreifen, bevor der Gegner seine Massnahmen ergriffen hätte, und diese Gegenmassnahmen müssten eben darin bestehen, den Gegner zu den Massnahmen zu veranlassen. Oder wie Jan van Helsing in „Geheimgesellschaften 2“ ganz richtig zusammenfasst (S. 77):
„Die Technik ist so alt wie die Politik selbst. Es ist das Hegelsche Prinzip des dreiteiligen Prozesses von These, Antithese und Synthese. Der erste Schritt (die These) ist, ein Problem zu erzeugen. Der zweite Schritt (die Antithese) ist, eine Opposition zu dem Problem zu erschaffen (Angst, Panik, Hysterie). Der dritte Schritt (die Synthese) ist, die Lösung zu dem Problem zu offerieren, das man als erstes erzeugt hat – so kann man eine Änderung im Volk verursachen, die durch die Schritte eins und zwei ausgelöst wurden. Sogenannte psychologische Kriegsführung.“
Nach diesem kleinen Exkurs grundsätzlicher Natur möchte ich eine kleine Chronologie der Ereignisse um die Fälle Jäggi und Universale Kirche geben, so wie sie sich im „Schweizer“ Blätterwald gespiegelt haben. Verfasser dieser Artikel sind die selbsternannten Hexenjäger à la Jürg Frischknecht und Trabanten. Der Leser möge, abgesehen vom Inhalt, auch auf den Stil achten, mit dem diese Leute arbeiten.
„Das Was bedenke, mehr bedenke wie!“ (Goethe)
 

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