Ein Beitrag von Hartmut Bachmann.
Deutschland muss sich in die Liste der Schurkenstaaten einreihen. Die Folgen der Hehlerei mittels des Kaufs von geklauten Daten durch den Staat werden dramatisch sein.
Über den direkten oder indi-rekten Ankauf von gestohle-nen Datensätzen ist kürzlich viel geschrieben worden. Genug? Ich meine NEIN. Diebstahl und damit verbundener Kauf einer „Sache“ ist Hehlerei.
§ 259 StGB Hehlerei:
„Wer eine Sache, die ein anderer gestohlen oder sonst durch eine gegen fremdes Vermögen gerichtete rechtswidrige Tat erlangt hat, ankauft oder sonst sich oder einem Dritten ver-schafft, sie absetzt oder absetzen hilft, um sich oder einen Dritten zu bereichern, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.“
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