04 Juni 2009

60 Jahre BRD,wirklich?



Autor: oponer49


Eine Völkerrechtlich nicht existierende BRD mit einem nicht mehr gültigen Grundgesetz (weil sie es bis heute verseumt hat wie vom ehemaligen Grundgesetz vorgeschrieben dem Volk eine gesamtdeutsche Verfassung zur Abstimmung vorzulegen), stimmt einem EU-Vertrag(Lissabon) zu der undemokratisch ist und gegen den zu Recht über 90% der Deutschen sind.
Da Umfrageergebnisse und Statistiken manipulierbar sind kann man aber zumindest davon ausgehen das die Mehrheit der Deutschen gegen den Vertrag von Lissabon sind. Der Einwand, das das Volk nicht befragt wurde weil wir eine parlamentarische Demokratie wären ist fadenscheinig denn als was würde man denn die Staaten bezeichnen in denen abgestimmt wurde/wird.

Da die BRD völkerrechtlich nicht existiert war diese Vertragsunterzeichnung eine Amtsanmassung von Privatpersonen die sich ohne Legitimation erdreisten zu behaupten das sie das Deutsche Volk vertreten.

Hierzu auch Carlo Schmidt den auch seine Gegner als aufrechten Demokraten geachtet haben.
Redetext: http://www.weimar1919.de/Index_Dat/index1/carloschmid.html
Rede Ton: http://www.weimar1919.de/Index_Dat/index/1948-09-08%20-%20Carlo%20Schmid%20-%20Grundsatzrede.mp3

Im folgenden habe ich einiges zur rechtlichen Situation zusammengestellt/kopiert

lt SHAEF Gesetz 52 Art.1 und GBBl. 1990 Teil 1 S. 1274 gilt immer noch Alliierter Vorbehalt also Besatzungsrecht.
Die BRD war nie Rechtsnachfolger des DR sondern als ein Verwaltungskonstrukt der Besatzungsmächte etabliert mit einer grundgesetzlichen Gültigkeit vom 23.05.1949 bis 17.07.1990. Berlin war und ist kein Teil der BRD 25.09.1990 (BGBl. 1990, Teil II, S. 1274)
Nach geltendem Völkerrecht („Haager Landkriegsordnung“ von 1907, Art. 43, [RGBl.1910]) ist ein „Grundgesetz“ ein „Provisorium zur Aufrechterhaltung von Ruhe und Ordnung in einem militärisch besetzten Gebiet für eine bestimmte Zeit“. Die provisorische Natur des „Grundgesetzes für die BRD“ kommt im Artikel 146 zum Ausdruck, der auch im sog. „Einigungsvertrag“ erhalten blieb: „Dieses Grundgesetz verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die vom Deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.“
Im Artikel 25 des Grundgesetzes verpflichtet sich die Bundesrepublik Deutschland, die allgemeinen Regeln des Völkerrechts anzuerkennen. Sie sind damit Bestandteil des Bundesrechts, gehen anderen Gesetzen vor und erzeugen Rechte und Pflichten unmittelbar für die Bewohner des Bundesgebietes. Als völkerrechtlicher Vertrag ist somit auch die „Haager Landkriegsordnung“ dem „Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland“ übergeordnet, denn gemäß „Haager Landkriegsordnung“ darf ein Land 60 Jahre besetzt werden.
Das Sozialgericht Berlin hat im Urteil einer Negationsklage vom 19.05.1992 (Aktenzeichen S 56 Ar 239/92) festgestellt, dass der so genannte „Einigungsvertrag“ vom 31.08.1990 (BGBl.1990, Teil II, Seite 890) ungültig ist, da man nicht zu etwas beitreten kann, was bereits am 17.07.1990 aufgelöst worden ist. Artikel 1 des sog. „ Einigungsvertrages" besagt, dass die Länder Brandenburg, Mecklenburg- Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen gemäß Artikel 23 des „Grundgesetzes" am 03.10.1990 Länder der „Bundesrepublik Deutschland“ werden. Da dieser Artikel jedoch bereits am 17.07.1990 durch die Alliierten aufgehoben war, konnte ein rechtswirksamer Beitritt der ehemaligen DDR zu diesem Zeitpunkt nicht mehr erfolgen. Somit konnte auch kein Bürger der ehemaligen DDR dem territorialen Geltungsbereich des Grundgesetzes beitreten. Die Protokollerklärung zum „Einigungsvertrag“, die in den veröffentlichten Ausgaben meist fehlt, macht deutlich, dass sich die Vertragspartner sowohl der Fortgeltung alliierten Rechtes als auch der weiterhin ausstehenden Einheit von Deutschland als Ganzem bewusst waren:

" Beide Seiten sind sich einig, dass die Festlegung des Vertrags unbeschadet der zum Zeitpunkt der Unterzeichnung noch bestehenden Rechte und Verantwortlichkeiten der „Vier Mächte“ in Bezug auf Berlin und Deutschland als Ganzes sowie der noch ausstehenden Ergebnisse der Gespräche über die äußeren Aspekte der Herstellung der Deutschen Einheit getroffen werden.“

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat festgestellt, daß die BRD kein effektiver Rechtstaat mehr ist (Az.: EGMR 75529/01 v. 08.06.2006).

Seit 18.07.1990 sind alle Grundstücksverkäufe im Gebiet Gesamtdeutschlands nichtig da die BRD nicht mehr existiert und wieder Besatzungsrecht gilt nachdem keine Verkäufe ohne Zustimmung der Besatzungsmächte stattfinden können.
  • Quelle
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