14 April 2007

Das Zwiegespräch (1)


Wissender: „Sei gegrüßt Bürger des Deutschen Reiches.“
Michel: „Ich bin Bundesbürger, also Deutscher.“
Wissender: „Nationalität Deutsch?“
Michel: „Ja“
Wissender: „Sie haben das entweder so gelernt oder aber auf Ihren BRD-Personalausweis geschaut. Sie haben im Prinzip alles richtig gemacht, aber haben Sie sich einmal gefragt, was das Wort Staatsangehörigkeit bedeutet? Staatsangehörigkeit XYZ heißt doch, daß man Angehöriger des Staates XYZ ist. So versteht das der normale Mensch.In Ihrem Falle ergibt sich die Frage: Wo liegt der Staat ‚Deutsch‘?“
Michel: „Ähh“
Wissender: „Die Antwort ist ganz einfach: Es gibt, wie Sie wissen, keinen Staat DEUTSCH und somit auch keine Staatsangehörigkeit DEUTSCH!Als Nationalität ist DEUTSCH natürlich richtig, denn man unterscheidet die Staatsangehörigkeit von der Nationalität.Die ‚BRD‘ hat kein eigenes Staatsangehörigkeitsgesetz. In der ‚BRD‘ gilt das Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz (RuStAG) von 1913.Dort steht unter §1: Begriffsbestimmung ‚Deutscher‘:Deutscher ist, wer die ... unmittelbare Reichsangehörigkeit ... besitzt.
Daher gibt es für alle Deutschen nur eine Staatsangehörigkeit oder Staatsbürgerschaft, und diese heißt: DEUTSCHES REICH!“
Michel: „Aber das Deutsche Reich gibt es doch nicht mehr!“
Wissender: „Falsch, das Deutsche Reich ist nicht untergegangen! Die Existenz des Staates ‚Deutsches Reich‘ ist völkerrechtlich und mit Bundesverfassungsgerichtsurteilen u.a. 2 BvL 6/56, 2 Bvf 1/73 und 2 BvR 373/83unwiderruflich festgestellt! Dort steht unter anderem:
Das Deutsche Reich existiert fort, besitzt nach wie vor Rechtsfähigkeit, ist allerdings als Gesamtstaat mangels Organisation, insbesondere mangels institutionalisierter Organe selbst nicht handlungsfähig. (Anlage 1)
Michel: „Das habe ich nicht gewußt. Ist denn Berlin wenigstens die Hauptstadt?“
Wissender: „Das wohl, aber Berlin ist bis zum heutigen Tage kein Land der Bundesrepublik Deutschland. Die Alliierten haben die Absätze 2 und 3 des Artikels 1 der Berliner Verfassung vom 01. September 1950 --“
Artikel 1
(1) Berlin ist ein deutsches Land und zugleich eine Stadt
(2) Berlin ist ein Land der Bundesrepublik Deutschland
(3) Grundgesetz und Gesetze der Bundesrepublik Deutschland sind
für Berlin bindend (Anlage 2)
Michel: „Darf ich unterbrechen? Das hört sich doch ganz anders an, als Sie eben behaupteten!“
Wissender: „Lassen Sie mich meinen Satz beenden, denn, wie schon gesagt, haben die Alliierten die Absätze 2 und 3 desArtikels 1 der Berliner Verfassung vom 01. Sep tember 1950 im Bestätigungsschreiben der Alliierten Kommandatura zur Verfassung vonBerlin, BK/O (50) 75 vom 29. August 1950 (VOBI. I S. 440), zurückgestellt.



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