An dieser Devise halten die beiden bundesdeutschen Kirchen jetzt schon seit 2008 Jahren fest. Oder mit anderen Worten “Gott will in Deutschland keinen Mindestlohn” ! Heimbetreiber und Wohlfahrtsverbände forden zusammen mit der Gewerkschaft Verdi eine gesetzliche Lohnuntergrenze für Pflegekräfte. Doch die Branchenriesen Caritas und Diakonie weigern sich. Eine gesetzliche Lohnuntergrenze, sei ein unzulässiger staatlicher Eingriff in die verfassungsrechtlich gesicherte kirchliche Selbstbestimmung. Leider wird die kirchliche Selbstbestimmung von den Kirchen selbst einmal im Jahr vergessen. (Nein wir werden nicht müde, immer wieder auf die 14 Milliarden staatlicher Zuwendung hinzuweisen!) Ein staatlich garantiertes Stundeneinkommen sei abzulehnen, so der Verband diakonischer Dienstgeber in Deutschland (VdDD) und die Arbeitsgemeinschaft caritativer Unternehmen (AcU). Stattdessen sei es besser, Armut “durch ein System der Aufstockung geringer Löhne durch Sozialleistungen” zu bekämpfen, so die Einrichtungen der evangelischen und katholischen Kirche weiter. Somit wird sogar noch bei den eigenen Angestellten versucht, das der Staat die kirchlichen Niedriglöhne ausgleicht. Somit zeigt die Kirche wieder einmal ihre wahre Fratze. Die Kirchen können nicht einerseits predigen, dass die Menschen von ihrer Arbeit leben sollten, und andererseits ihren eigenen Beschäftigten angemessene Löhne verweigern. Wir hatten ja schon im Dezember 2007 über die “Ausbeutung im Namen des Herrn” berichtet.
06 November 2008
Wasser predigen, Wein saufen
An dieser Devise halten die beiden bundesdeutschen Kirchen jetzt schon seit 2008 Jahren fest. Oder mit anderen Worten “Gott will in Deutschland keinen Mindestlohn” ! Heimbetreiber und Wohlfahrtsverbände forden zusammen mit der Gewerkschaft Verdi eine gesetzliche Lohnuntergrenze für Pflegekräfte. Doch die Branchenriesen Caritas und Diakonie weigern sich. Eine gesetzliche Lohnuntergrenze, sei ein unzulässiger staatlicher Eingriff in die verfassungsrechtlich gesicherte kirchliche Selbstbestimmung. Leider wird die kirchliche Selbstbestimmung von den Kirchen selbst einmal im Jahr vergessen. (Nein wir werden nicht müde, immer wieder auf die 14 Milliarden staatlicher Zuwendung hinzuweisen!) Ein staatlich garantiertes Stundeneinkommen sei abzulehnen, so der Verband diakonischer Dienstgeber in Deutschland (VdDD) und die Arbeitsgemeinschaft caritativer Unternehmen (AcU). Stattdessen sei es besser, Armut “durch ein System der Aufstockung geringer Löhne durch Sozialleistungen” zu bekämpfen, so die Einrichtungen der evangelischen und katholischen Kirche weiter. Somit wird sogar noch bei den eigenen Angestellten versucht, das der Staat die kirchlichen Niedriglöhne ausgleicht. Somit zeigt die Kirche wieder einmal ihre wahre Fratze. Die Kirchen können nicht einerseits predigen, dass die Menschen von ihrer Arbeit leben sollten, und andererseits ihren eigenen Beschäftigten angemessene Löhne verweigern. Wir hatten ja schon im Dezember 2007 über die “Ausbeutung im Namen des Herrn” berichtet.
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2 Kommentare:
Warum sprichst Du von "kirchlichen Niedriglöhnen"? So weit ich weiß bewegt sich der niedrigste Stundenlohn für Pflegekräfte bei Diakonie und Caritas zwischen 9 und 10 Euro.
Wie hoch war noch mal der Mindeslohn, den Verdi fordert? 7,50 Euro?
Ist das Ausbeutung, wenn heute schon mehr gezahlt wird, als das, was die Gewerkschaft als Untergrenze fordert?
Du vergisst die 1 Euro "Sklaven",bei dem Wohlfahrtsverbänden,da ist es schon gängige Praxis,leider !!!
und die vernichten die normalen Arbeitsplätze !!
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