Absurde Gerichtsposse um die Herausgabe von IP-Adressen an die Staatsanwaltschaft Aachen geht weiter. Erwerbslosen Forum Deutschland soll Daten herausgeben, dessen Erhebung nicht erlaubt ist und es auch nicht besitzt. Bonn/Aachen – Eine vom Erwerbslosen Forum Deutschland eingereichte Beschwerde gegen den Beschluss des Amtsgericht Aachen (1, 2) zur Herausgabe von Daten einzelner Mitglieder an die Staatsanwaltschaft, wurde nunmehr vom Landgericht Aachen als unbegründet verworfen. Gegen die Mitglieder wird mit völlig absurden und überzogenen Verdächtigungen wegen Volksverhetzung, Verdachts der Belohnung und Billigung von Straftaten ermittelt. Hintergrund sind Leserbeiträge (3) von Mitgliedern, die nach einer versuchten Geiselnahme (5. September) in der Aachener ARGE einer offensichtlich zum Tatzeitpunkt verwirrten Person, ein gewisses Verständnis für derartige Vorfälle äußerten. Unter anderem wurden die häufig auftretenden willkürlichen Sanktionen und Leistungseinstellungen der Hartz IV-Behörden für derartige Vorfälle verantwortlich gemacht.
Besonders pikant an der Sache: Ein von der Staatsanwaltschaft verdächtigtes Mitglied hatte ein Zitat von Theodor W. Adorno in seiner Signatur stehen und erschien unter jedem seiner zahlreichen und verschiedenen Beiträge. »Ich fürchte mich nicht vor der Rückkehr der Faschisten in der Maske der Faschisten, sondern vor der Rückkehr der Faschisten in der Maske der Demokraten». Martin Behrsing, Sprecher des Erwerbslosen Forum Deutschland sagte dazu: »Das Gericht hat sich noch nicht einmal die Mühe gemacht, den Sachverhalt zu prüfen, sondern hat völlig unkritisch die von der Staatsanwaltschaft konstruierten Vorwürfe übernommen. Jeder, der einmal in Internetforen gelesen hat, wird feststellen, dass viele Menschen Zitate in ihrer Signatur stehen haben und diese regelmäßig unter jedem Beitrag erscheinen. Die Staatsanwaltschaft selbst hat sich hier ein Armutszeugnis ausgestellt und zeigt damit deutlich, dass es ihr um objektive Strafaufklärung überhaupt nicht geht, sondern sie will ein Strafvorwurf konstruieren. Eine Ermittlungsbehörde sollte schon in der Lage sein, dass es sich mit den Dingen auskennt, wo sie ermittelt«.
Die 5. große Strafkammer kam weiter zu der Auffassung, dass die Daten (IP-Adressen) herauszugeben seien, weil der Verein als Betreiber eines Internetforums angeblich »gehört demjenigen Personenkreis an, der wie vor § 100 g Abs. 1 stopp a.F. gefordert – geschäftsmäßig Telekommunikationsdienste erbringt…..das Vorhalten des Internetforums durch ihn erfolgt geschäftsmäßig für Dritte, da sich der Forumsbetrieb als nachhaltiges Angebot von Telekommunikation darstellt, ohne dass es bei seinem Betrieb auf eine Gewinnerzielungsabsicht des Betreibers ankäme», so das Gericht in der Begründung.
»Das Gericht setzt uns hier gleich mit z.B. der Telekom und unterstellt uns Telekommunikationsdienste. Dabei ignoriert es völlig, dass wir als Forenbetreiber überhaupt keine Daten speichern durften und dürfen, die Rückschlüsse auf persönliche Daten geben. Dazu zählen unter anderem regelmäßig die IP-Adressen. Es gibt auch kein Gesetz, dass dies einem Meinungsforumsbetreiber vorschreibt. Ganz im Gegenteil, wir müssen für so etwas die ausdrückliche Genehmigung des jeweils einzelnen Mitglieds haben. Standardmäßig ist unsere Software auch für so etwas gar nicht ausgerüstet. Wir sollen also Daten herausgeben, die wir erst gar nicht besitzen. Absurder kann es kaum noch gehen«, so Martin Behrsing, Sprecher des Erwerbslosen Forum Deutschland.
»Wie es jetzt weiter geht bleibt abzuwarten. Wir können jedenfalls keine Daten herausgeben, die wir nie besessen haben. Sorge haben wir schon, dass wegen dieser albernen und absurden Vorwürfe die Staatsmacht unsere Arbeit behindern wird, indem versucht wird, per Zwangsmittel uns zur Herausgabe der Daten zu zwingen oder gar unsere Internetplattform lahm legt, um die vermeintlichen Daten zu finden«, so Behrsing in Bonn. Derartige Daten würden auch in Zukunft nicht gespeichert, so die Initiative.
0 Kommentare:
Kommentar veröffentlichen