25 Mai 2011

Was sie seit 93 Jahren vor euch verstecken..



Zusätzliche Offenkundigkeiten nach § 291 CPO
01.) Der Staat "Deutsches Reich" besteht fort (vgl. 2 BvF 1/73) (Bundesverfassungsgerichtsurteil aus 1973)
02.) Der Staat "Deutsches Reich" hat ein Staatsgebiet (vgl. § 185 BBG) (BBG = Bundesbeamtengesetz)
03.) Der Staat "Deutsches Reich" hat ein Staatsvolk (vgl. RuStAG 1913) (Staatsangehörigkeitsgesetz)
04.) Der Staat "Deutsches Reich" hat eine Staatsangehörigkeit (vgl. RuStAG 1913)
05.) Der Staat "Deutsches Reich" hat eine Verfassung (Reichsverfassung von 1871; Änderungsstand: 28.10.1918)
06.) Die UNO hält die Feindstaatenklause (Charte Art. 53 und Art 107) (BRD ist Mitglied der UNO)
07.) Die BRD hat kein eigenes Staatsgebiet (vgl. § 185 BBG)
Bundesbeamtengesetz (BBG): § 185
Als Reichsgebiet im Sinne dieses Gesetzes gilt das Gebiet des Deutschen Reiches
bis zum 31. Dezember 1937 in seinen jeweiligen Grenzen, nach diesem Zeitpunkt in
den Grenzen vom 31. Dezember 1937. Stand:09.09.2009
Landesbeamtengesetz (LBG) § 226 / Reichsgebiet;
Als Reichsgebiet im Sinne dieses Gesetzes gilt das Gebiet des Deutschen Reiches
bis zum 31. Dezember 1937 in seinen jeweiligen Grenzen, nach diesem Zeitpunkt in
den Grenzen vom 31. Dezember 1937. Stand: 09.09.2009
08.) Die BRD hat kein eigenes Staatsvolk (vgl. BRD-StAG)
09.) Die BRD ist kein Staat (vgl. 2 BvF 1/73) (vgl. Rede von Carlo Schmid (SPD) 1948)
10.) Die BRD hat keine Verfassung ( vgl. Art. 146 GG)
„Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands
für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem
eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung
beschlossen worden ist."
11.) Gesetze ohne Verfassung sind nichtig
12.) Die BRD-Staatsanwaltschaften haben mit Streichung des § 1 EG, ZPO, StPO,
OWiG, GVG durch das 1. Bundesbereinigungsgesetz zum April 2006 & das 2. Bundesbereinigungsgesetz
im November 2007 sowie mit Streichung des § 1 EG, FGG zum
1.9.2009 ein tiefgreifendes Legitimationsproblem.
13.) BRD-Gerichte verfügen über keinen gesetzlich geregelten GVP (§ 21 e GVG).
14.) BRD-Gerichte können keine staatlichen Gerichte sein, da § 15 GVD fehlt. (vgl. § 15 GVG)
„Gerichte sind Staatsgericht" dieses Gesetz fehlt für die BRD, ist für das Reich vorhanden
15.) An BRD-Gerichten sind keine gesetzlichen Richter (Art. 101 GG) tätig. Den Beschuldigten
darf der gesetzliche Richter aber nicht entzogen werden. ( vgl. § 16 GVG)
Art. 101 GG - (1) Ausnahmegerichte sind unzulässig. Niemand darf seinem gesetzlichen
Richter entzogen werden. (2) Gerichte für besondere Sachgebiete können nur durch
Gesetz errichtet werden.
§ 16 GVG - Ausnahmegerichte sind unstatthaft. Niemand darf seinem gesetzlichen
Richter entzogen werden.
16.) BRD-Gerichte verletzen unter Vorsatz (auch durch nicht gesetzliche Zustellungen) das
rechtliche Gehör (Art. 103 GG) der Beschuldigten.
17.) Mit Streichung des Art. 23 GG a. F. war der Geltungsbereich der BRD erloschen.
18.) Deutschland besteht bis heute in den Grenzen vom 31. Juli 1914 fort. (vgl. 2 BvF 1/73)
19.) § 185 BBG verweist auf die Grenzen von 1937 und somit hat jeder BRD-Beamte seinen
Amts- und Dienst-Eid auf Deutschland in den Grenzen von 1937 abgelegt.
20.) BRD-Personal kriminalisiert das Deutsche Volk bei seiner Selbstverteidigung mit zitierten
Fakten bzw. Gesetzen, mit Beleidigungsstrafen und Zwangshaft, obwohl Wahrheit und
Tatsache keine Beleidung ist.
21.) Grenzen die BRD sind die Grenzen der Alliierten, zumal die Regierung der BRD in 1989
an der Oder-Neiße Grenze festgehalten hat. Es steht somit außer Frage das die BRD
nicht identisch mit Deutschland in den Grenzen von 1937 und auch 1914 ist. (vgl. 2 BvF 1/73)
22.) Gesetze ohne Geltungsbereich besitzen keine Gültigkeit und Rechtskraft.
(vgl. BverwGE 17, 192=DVBI 1964, 147) (BverGE 3, 288(319f.):6, 309 (338,363)).
23.) Unsere Staatsangehörigkeit, ist nach RuStAG vom 22. Juli 1913.
24.) Die BRD besitzt keine eigene Staatsangehörigkeit
(vgl. Schreiben vom 01.03.2006 Akz.: 33.30.20 - Landkreis Demmin)
Zitat: Der Landrat von Demmin, 1. März 2006:
„Die Bundesrepublik Deutschland hat an einer für alle Deutschen geltenden gemeinsamen
deutschen Staatsangehörigkeit im Sinne des Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetzes
(RuStAG jetzt StAG) von 1913 stets festgehalten.
Aus dem Grundsatz des Fortbestandes des deutschen Staatsvolkes folgt, daß es eine
Staatsangehörigkeit der Bundesrepublik Deutschland ... nicht gibt."
 

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