08 Mai 2009
Die Wahrheit über die BRD
Das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland ist ein am 23. Mai 1949 verkündetes verfassungsähnliches rechtsverbindliches Dokument (→ Grundgesetz) für das Besatzungskonstrukt BRD, „um dem staatlichen Leben für eine Übergangszeit eine neue Ordnung zu geben.“[1]
Die bis heute gültige reguläre deutsche Verfassung ist jedoch die Weimarer Reichsverfassung von 1919. Das Grundgesetz wurde von dem durch die westlichen Alliierten einberufenen Parlamentarischen Rat unter Leitung von Konrad Adenauer ausgearbeitet und anschließend von den alliierten Besatzern genehmigt.
Die fehlende Souveränität des Deutschen Volkes zeigt sich auch bei der Bezeichnung "Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland" und nicht, wie anzunehmen wäre "Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland". Der 23. Mai 1949 ist zudem das Gründungsdatum der Bundesrepublik Deutschland. Der Status eines Provisoriums wurde auf Wunsch einiger Mitglieder des Parlamentarischen Rates, u.a. von Carlo Schmid, hervorgehoben: so heißt es im Artikel 146, dass das deutsche Volk weiter aufgefordert bleibt, eine freie Verfassung zu wählen. Der Bayerische Landtag lehnte das Grundgesetz als einziges deutsches Bundesland ab, verpflichtete sich aber, dieses zu akzeptieren, wenn die anderen Länder es annehmen würden.
Die bis heute gültige reguläre deutsche Verfassung ist jedoch die Weimarer Reichsverfassung von 1919. Das Grundgesetz wurde von dem durch die westlichen Alliierten einberufenen Parlamentarischen Rat unter Leitung von Konrad Adenauer ausgearbeitet und anschließend von den alliierten Besatzern genehmigt.
Die fehlende Souveränität des Deutschen Volkes zeigt sich auch bei der Bezeichnung "Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland" und nicht, wie anzunehmen wäre "Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland". Der 23. Mai 1949 ist zudem das Gründungsdatum der Bundesrepublik Deutschland. Der Status eines Provisoriums wurde auf Wunsch einiger Mitglieder des Parlamentarischen Rates, u.a. von Carlo Schmid, hervorgehoben: so heißt es im Artikel 146, dass das deutsche Volk weiter aufgefordert bleibt, eine freie Verfassung zu wählen. Der Bayerische Landtag lehnte das Grundgesetz als einziges deutsches Bundesland ab, verpflichtete sich aber, dieses zu akzeptieren, wenn die anderen Länder es annehmen würden.
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