Der Aufruf dieser Website ist unerwünscht, wird protokolliert und kann gegen Sie verwendet werden.
So oder ähnlich könnten demnächst Teile des Internet aussehen. Ein erster Schritt dazu wurde am 17.04.2009 vom BKA durch eine verfassungswidrige Ermächtigung durchgesetzt. Unter Umgehung aller demokratisch legitimierten Instanzen wurde ein Vertrag zwischen dem BKA und Providern geschlossen, der das BKA ermächtigt, unter dem Vorwand des Kampfes gegen Kinderpornographie, mittels einer Liste direkt bei den Providern einzustellen, welche unerwünschten Websites gesperrt werden.
Seit diesem Tag entscheidet allein das BKA ohne Gesetzesgrundlage und ohne richterliche Prüfung der Liste, welche Inhalte die Bürger noch sehen dürfen und welche nicht. Gestapo und Stasi brauchten für die Zensur noch Gesetze, das BKA nicht.
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