1. Falle
Der erste Stolperstein tut sich bereits mit den 16 Seiten des Fragebogens HartzIV auf:
Wer nicht so schlau ist und soviel Deutsch kann, um den Fragebogen vollständig und ohne sein ALG II zu riskieren auszufüllen, wer nicht Rat zu holen versteht und Beratungsangebote finden und nutzen kann, wer darin übertreibt, alles anzugeben, oder so ungeschickt ist, sich beim Schwindeln erwischen zu lassen, hat von vornherein gute Chancen, erst gar kein ALG II zu bekommen.
2. Falle
Eine besonders hinterhältige ist die doppelte „Billiglohn-Arbeits-Falle“, die vor allem viele Jüngere und Arbeitslose mittleren Alters treffen wird. Die wichtigste Aufgabe von Hartz IV ist ja die Schaffung eines riesigen Billiglohn-Bereichs. Wenn denn also eine riesige Anzahl von Billiglohn-„Arbeitsplätzen“ geschaffen würden (lassen wir es hier dahingestellt, ob das zusätzliche Arbeitsplätze sein würden, oder ob die Unternehmer für jede Billiglohn-Arbeit einen „Normalverdiener“ entlassen würden), so würde dies für die dort ‚Eingewiesenen’ weit mehr Fallen- als Arbeitsplatz-Charakter haben.
Der erste Stolperstein der beiden Billiglohnarbeit-Fallen ist die „Entfernungsfalle“. Es gibt keine unzumutbare Entfernung zum Arbeitsplatz mehr! Jeder Arbeitsplatz, der objektiv jeden Tag zu erreichen ist, ist von der Entfernung her zumutbar. Nur: Es gibt keine Fahrtkostenerstattung! Damit könnte bei den heutigen Nahverkehrs- und Bahn-Preisen leicht die Situation eintreten, dass der dann in Arbeit stehende weniger zum Leben hat als er vorher mit ALG II hätte und mit dem Geld nicht mehr auskommen kann, obwohl er offiziell Arbeit hat.
Es gibt auch die Möglichkeit, dass die „Agentur“ Arbeitsplätze zuweist, zu denen man umziehen muss. Wie man dann allerdings am neuen Wohnort eine so billige Mietwohnung finden soll, dass sie innerhalb der Zuschussgrenzen bliebe, während dort ja auch Zehntausende anderer ALG-II-Geschädigter diese billigen Mietwohnungen suchen würden, das bliebe ein Rätsel.
Aber es gibt nicht nur die „Entfernungs-Falle“, sondern auch die Falle des Arbeitsplatzes selbst.
Man muss nämlich, wenn einem ein solcher Billiglohn-Arbeitsplatz zugewiesen wird, geistig flexibel, gut zu Fuss und in bester körperlicher Verfassung sein. Man darf keine Probleme haben, eventuell andauernd neue, eventuell Schwer- und Schwerst-Arbeit sowie eventuell eintönige und einschläfernde (ohne einschlafen zu dürfen) Billigarbeit zugewiesen zu bekommen - und dabei eventuell noch tief in der Nacht aufbrechen zu müssen und heimzukommen, weil stundenlange Anreisewege notwendig sind.
Denn wer das nicht schafft, wer nicht jeden der „Arbeitsplätze“, die ihm zugewiesen werden – seien es die 1 € - Jobs oder ‚reguläre’ Billigarbeit - ausfüllen kann, ohne aus persönlichen Gründen entlassen zu werden oder selbst zu kündigen, bekommt Sanktionen oder Streichung – und damit kann er seinen Lebensunterhalt nicht mehr bestreiten, muss Rechnungen unbezahlt lassen und geht damit den ersten Schritt auf dem Weg ohne Wiederkehr ins Elend.
Hierzu würden z.B. jene gehören, die bei der Arbeit einschlafen (Wächterjobs), jene, die wegen der Eintönigkeit der Arbeit ‚ausrasten’, jene, die unter der Schwerstarbeit zusammenbrechen, jene, die wegen der grossen Entfernung am Arbeitsplatz fehlen, jene, die sich nicht auf andauernd neue Arbeiten einstellen können und nicht zuletzt jene, die Fehler bei der Arbeit machen, sei es verursacht durch Schlafmangel durch stundenlange Anfahrtswege oder aus anderen Gründen. Es würde ja keine unzumutbaren Arbeiten oder Arbeiten in unzumutbaren Entfernungen mehr geben.
3. Falle
Der dritte Stolperstein würde die „legal-Falle“ sein. Einsprüche und Klagen gegen Entscheidungen der „Agentur“ hätten bei Hartz IV keine aufschiebende Wirkung, es gibt z.B. auch keine ‚einstweiligen Verfügungen’ dagegen. Damit wäre der ALG-II-Geschädigte der wesentlichsten Grundlage beraubt, seine Existenz legal absichern zu können, wenn die ‚Agentur’ gegen Recht und Gesetz verstösst. Entscheidet der „Agent“ auf Anrechnung von angeblichem Vermögen oder Einkommen, auf Verringerung der Leistungen, auf Sanktionen (vorgesehen sind Kürzungen von 10%, 20%, 30% und 60% der Leistungen) oder auf Streichen des ALG II (bei jungen Arbeitslosen), gibt es kein Entrinnen.
Selbst wenn man zum Beispiel noch jemanden hätte, der einem eine Rechtsschutzversicherung zahlte, damit man wenigstens noch anwaltlichen Rat und Hilfe einholen könnte, würde man sein „Recht“ erst nach Durchlaufen aller juristischen Instanzen bekommen – und dann wäre man längst obdachlos und hätte längst keine Adresse mehr, wo man noch zum Gericht vorgeladen werden könnte.
Nimmt man die heute schon übliche Praxis der „Agenten“, krasseste ‚Fehlentscheidungen’ zu treffen und diese dann auch noch durch die Gerichtsinstanzen zu treiben, nimmt man die illegalen Massnahmen, die allenthalben bereits festzustellen sind (künftige ALG-II-Empfänger werden unter Androhung von Verlust des Anspruches vorgeladen, ihre Fragebogen ausgefüllt abzugeben; es ergehen Aufforderungen, an 1-€-„Arbeitsplätzen“ zu erscheinen ohne klarzumachen, dass es sich um freiwillige Arbeit handelt; jetzige Sozialhilfeempfänger werden unter Drohung mit Streichen des Geldes gezwungen, die ausgefüllten Fragebogen abzugeben), nimmt man die bekannte Tatsache, dass die „Agenten“ ‚Quoten’ bekommen, wie vielen sie die Leistungen zu kürzen haben und wie viele aus den Leistungen hinauszudrängen sind, hat man eine geringe Vorahnung, was auf Arbeitslose in Deutschland zukommen würde.
Wer keine Rechtsschutzversicherung hat (und wie will man sich die von € 345 leisten?), würde sowieso keinerlei Chance haben, auch nur einen Prozeß gegen solche Entscheidungen zu versuchen.
4. Falle
Ein wichtiger Stolperstein für alle, aber vor allem für jene, die bisher Sozialhilfe bezogen und jetzt zum ALG II dazugeschlagen werden (und die angeblich ja sogar Vorteile hätten), würde das Streichen jeder Möglichkeit sein, für besondere Ausgaben Zuschüsse zu bekommen, ebenso wie das Streichen des Weihnachtsgeldes (beides ist bei der jetzigen Sozialhilfe noch vorgesehen). Die erste unvorhergesehenen Ausgabe (ein neuer Kühlschrank, Fernseher, Waschmaschine ist fällig, die Kinder brauchen Schuhe, Winterkleidung oder Schulmaterial, eine größere Reparatur steht an, Gerichtskosten, weil man gegen eine Entscheidung der “Agentur“ klagen muss) wird den Arbeitslosen bereits in eine aussichtslose Situation bringen.
Er wird irgendetwas nicht mehr zahlen können, z.B. eine Strom- oder Nebenkosten-Rechnung, Geld, das für das Heizöl vorgesehen war, hiefür verwenden müssen, einen Teil der Miete schuldig bleiben müssen oder ähnliches. Damit ist der Anfang des unaufhaltsamen Abstiegs ins Elend gemacht, denn von was wollte er dies in Zukunft bezahlen? Auch wenn er versuchte, die Schulden um und um zu wenden, um Zeit zu gewinnen, es bliebe ja nichts übrig, von dem er bezahlen und aus der Falle wieder herauskommen könnte. Irgendwann würde man ihm lebenswichtige Dienste kappen (Strom, Gas, Wasser, Heizung) und/oder ihn aus der Wohnung werfen und nichts würde sein „Abgleiten“ in Obdachlosigkeit und Elend mehr aufhalten können.
5. Falle
Eine Falle, die besonders schnell und für besonders Viele ‚zuschnappen’ würde, ist die Mietfalle.
Nur wer ein bereits bezahltes Häuschen hat, das im Rahmen der Höchstgrenzen in den qm-Zahlen bleiben würde oder wer eine günstige Mietwohnung hat, die im Rahmen der qm- und Miet-Höchstsätze bleiben würde, könnte diesen Stolperstein vermeiden – und das wären höchstens die Hälfte der Betroffenen. Denn wer das nicht hätte, hätte kaum eine Chance, zur gleichen Zeit mit zehntausenden oder hunderttausenden Anderer in der gleichen Situation, eine Mietwohnung im „angemessenen“ Bereich zu finden, zumal die Vermieter ja befürchten müssten, von ALG-II-Empfänger eventuell die Miete nicht zu bekommen (im Gegensatz zu den früheren Sozialhilfe-Empfängern) und nur im äussersten Fall an diese vermieten würden.
Ausserdem würden zur gleichen Zeit auch noch weitere Zehntausende auf Mietwohnungssuche sein, die ihr Häuschen verkaufen mussten oder versteigert bekamen, weil es zu gross war oder weil es noch nicht abbezahlt war (denn die „Agentur“ zahlt ja nicht die Tilgung – und wo soll man das Geld dafür hernehmen, hätte man noch Geld, würde man ja gar kein ALG II bekommen).
Besonders unmenschlich ist auch die Regelung für eine Kostenübernahme von Umzügen: Nur wenn die „Agentur“ einen Umzug ausdrücklich angeordnet hat, würden Kosten übernommen. Wenn man ‚lediglich’ in eine Wohnung umziehen wollte, die den Höchstsätzen entspricht, gibt es nichts. Es braucht kaum erwähnt zu werden, dass damit die meisten sowieso nicht würden umziehen können – wo sollten sie Maklergebühren, Abstandsforderungen und Kautionen hernehmen? Wer noch so viel Geld hätte, bekäme ja sowieso kein ALG II.
Man wird also in der „zu teuren“ Mietwohnung bleiben oder eine solche mieten müssen und damit ist der Beginn des „Abgleitens“ vorprogrammiert, denn (nach einem halben Jahr) muss dann noch ein Teil der 345 Euro für die Miete herhalten und das schafft auf die Dauer selbst ein Lebenskünstler nicht.
6. Falle
Die sechste Falle ist die doppelte ‚Frauen-Falle’.
Einerseits würden Frauen, die bisher einen eigenen Anspruch auf Arbeitslosenhilfe haben, dann in die völlige wirtschaftliche Abhängigkeit vom Lebenspartner gebracht. Sie bekommen kein ALG II, weil ‚er’ verdient. Die ohnehin geringen Fortschritte, die es in mehr als 50 Jahren Bundesrepublik in Richtung einer Emanzipation der Frau gab, würden mit einem Federstrich zunichte gemacht.
Der zweite Teil der Frauen-Falle ist aber noch unglaublicher: Alleinerziehende Frauen mit Kindern über 3 Jahren können zu Arbeiten verpflichtet werden, ohne Rücksicht darauf, ob sie die Kinder irgendwo unterbringen können. Sie müssten selbst klarkommen. Da ein grosser Teil der Frauen ihre kleinen Kinder nicht 8 Stunden am Tag alleine lassen würden, bekämen sie dann automatisch Sanktionen und würden sich bald mit den Kindern auf der Strasse wiederfinden.
Man könnte dann Frauen auch Schichtarbeitsplätze zuweisen, die sie gar nicht antreten dürfen und dann Sanktionen wegen "Arbeitsunwilligkeit" verteilen.
7. Falle
Der siebte Stolperstein ist speziell für Jugendliche vorgesehen. Er ist ein dreifacher.
Die Jugendlichen bis 25 Jahren in ALG II sollen ‚bevorzugt vermittelt’ werden, was für sie in der Praxis die besonders intensive Anwendung der oben schon genannten doppelten „Billigarbeit-Falle“ bedeuten würde. Keine Ausbildung, keine Arbeit zu ‚normalem’ Lohn – und dann kämen die Sanktionen.
Der zweite Teil der Falle ist auch hier besonders inhuman: Speziell für die Jugendlichen ist die Möglichkeit vorgesehen, bei wiederholten „Übertretungen“ das ALG II ganz und endgültig zu sperren. Noch nicht einmal 25 und ohne Aussicht auf Ausbildung, auf ‚normale’ Arbeit, ohne einen Pfennig, ohne Möglichkeit eines Rentenanspruchs und ohne Gesundheitsversorgung. Was würde man erwarten, werden diese Jugendlichen tun??
Auf Nachfrage von mir wurde ausdrücklich bestätigt, dass der Jugendliche dann nicht etwa mit Erreichen des 25. Lebensjahres wieder in den ‚normalen’ ALG-II-Bezug eintreten könnte, sondern lebenslang ausgeschlossen bliebe!
Auch der dritte Teil der Falle ist heimtückisch. Speziell für die Jugendlichen wurden jegliche Hindernisse aufgehoben, auf entfernte Billigarbeit vermittelt zu werden, zu der umgezogen werden muss (auf Nachfrage blieb es weiterhin unklar, welches denn diese Hindernisse für ältere Betroffene wären). Die Übernahme aller mit diesen Umzügen verbundenen Kosten wäre ausserdem keineswegs gesichert (Kann-Bestimmung).
8. Falle
Eine weitere wichtiger Stolperstein für Viele würde die mangelnde Erfahrung sein, wie man mit so wenig Geld auskommen kann. Man müsste sein ganzes Leben in extremster Weise auf den ständigen Geldmangel einstellen, müsste die typischen „Ausrutsch-Gelegenheiten“, wie Telefonrechnungen, Autoreparaturrechnungen, Restaurantbesuche, Handyrechnungen, vergessene Versicherungen usw. vermeiden, müsste bilige Einkaufsmöglichkeiten finden, müsste die letzten „Luxus“-Dinge rechtzeitig abstellen (ein Bierchen in der Kneipe?, Wein?, Käse? Ein „Chat“ im Internet-Café? MacDonalds? Vergiß es!), müsste lernen, die notwendigen Reparaturen selbst durchzuführen, müsste sein Auto rechtzeitig loswerden – ohne deshalb das ALG II gestrichen zu bekommen - bevor die erste Reparaturrechnung anfällt, müsste konsequent die Stromrechnung verringern (Fluoreszenz-Lampen, Freezer ausser Betrieb setzen, Kühlschrank dichten) und vieles mehr.
Allein diese Fälle mangelnder Erfahrung würde schon zum „Abgleiten“ eines Teils der Betroffenen führen, denn nur einmal „ausgerutscht“, wäre ja kein Halten mehr beim Weg ins Elend.
9. Falle
Die 9. Falle für ALG-II-Geschädigte wäre die „Langzeitarbeitslosenfalle“.
Wer lange Zeit arbeitslos ist, speziell wenn er keine reale Chance mehr hat, einen Arbeitsplatz zu finden – zum Beispiel bei den älteren Kollegen – hat nicht nur oft psychische Probleme, sondern meist nach einiger Zeit Probleme, ein geregeltes Leben genau so aufrecht zu erhalten, als ob er Arbeit hätte. Wer nach jahrlangen Demütigungen schliesslich anfängt sich auch nur ein bisschen gehen zu lassen, wer nicht alle Disziplin des Arbeitslebens beibehält, wird beim Zuweisen einer Billigarbeit nicht mehr „funktionieren“ und schnell personenbedingt entlassen werden. Schon gibt es die Sanktion. Oder er wird an irgendeinem Tag einmal vergessen, in den Briefkasten zu gucken und genau dann wird (wieder) eine Vorladung der „Agentur“ drin sein und schon ist man nicht erschienen und schon hat man die Sanktion (Nicht vergessen, dass die Sachbearbeiter Quoten haben, die sie erreichen müssen – sie können einen auch täglich vorladen – auch eine Vorladung für den darauffolgenden Tag ist nicht verboten, beliebt sind auch Vorladungen an „Brückentagen“, wo du vielleicht bei Verwandeten bist).
Auch für die über 58-jährigen, denen sogar das Arbeitsamt bescheinigte, sie hätten keine Chance mehr, vermittelt zu werden, würde gelten: Sie könnten jederzeit zu einem Vermittlungsgespräch zur „Agentur“ vorgeladen werden. Selbst jene, die bereits in der 58er–Regelung waren, müssten dort dann wieder aussteigen, um ALG II zu bekommen und könnten andauernd vorgeladen werden.
10. Falle
Die zehnte Falle wäre die „Psychosen-Falle“.
Der Arbeitslose würde nur dann unter den Bedingungen von ALG II leben können, wenn er streßresistent ist und in keine Depressionen verfällt, auch wenn er als unnütz angesehen und auch anderweitig erniedrigt wird. Denn wer deprimiert ist, selbst wenn das keine krankhaften Züge annimmt, wird in seiner täglichen Disziplin nachlassen, wird auf den zugewiesenen Billig-Arbeiten Schwächen zeigen und Fehler machen oder sie einfach nicht mehr aushalten und dann bei Kündigung aus persönlichen Gründen oder eigener Kündigung Sanktionen bekommen usw.
Dazu kommt, dass die „Agenten“, um ihre ‚Quoten’ erfüllen können, spezielle Arbeitsplätze zur Verfügung haben, die sie nur zum Rauswerfen aus dem ALG-II-Bezug im Umlaufverfahren verwenden würden. Arbeitsplätze, die nur die stärksten aushalten – aber die schicken sie natürlich da nicht hin, sondern jene, von denen sie vermuten, dass sie es da nicht durchstehen. Dies waren auch bei den früheren Arbeitsämtern bereits geübte Praktiken, die sich nun aber vervielfachen würden, denn es gäbe ja keine unzumutbaren Arbeitsplätze mehr.
Ein Arbeitsloser müsste dann auch eine Hartleibigkeit entwickelt haben und sich von überheblicher Behandlung, Schikanen von „Agenten“, aggressiven Hausinspektionen und ununterbrochenen Vorladungen nicht unterkriegen lassen (z.B. keine leichten Verfolgungsvorstellungen entwickeln), denn jedes ‚unübliche Verhalten’ auf einer der „Billigarbeiten“ kann zu Abmahnungen und Entlassung führen und dann beginnen die Sanktionen und der ganze Teufelskreis.
11. Falle
Die elfte Falle schliesslich ist die „Selbstbewusstseins-Falle“.
Wer von ALG II leben sollte, müsste es schaffen, mit der gleichen Gelassenheit und dem gleichen Selbstbewusstsein wie vorher zu leben, müsste genug Selbstvertrauen haben, die andauernden Behördengänge zur „Agentur“ souverän abwickeln zu können, auch wenn man von „Agenten“ provoziert wird, und müsste in der Lage sind, gegebenenfalls den „Agenten“ glaubhaft ins Gesicht lügen zu können.
Denn wer das nicht kann, wer auf Provokationen reagiert oder gleich bei der ersten falschen Angabe erwischt wird, bekommt Sanktionen (oder Anrechnungen) und die sind, wie oben dargelegt, der unvermeidliche Beginn des „Abgleitens“.
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