Sehr geehrte Frau Merkel, Am Sonntag dem 14.01.2007 sagten sie im Deutschlandfunk: "Gewalt von Extremisten egal aus welcher Richtung könne niemals akzeptiert werde."
Sehr geehrte Frau Merkel da haben sie recht. Allerdings sollte man berücksichtigen, dass Extremismus nicht nur körperliche Gewalt sondern auch geistige und psychische Gewalt bedeuten kann. Gerade auch im Wort Staatsgewalt steckt der Begriff Gewalt. Und wenn ich mir anschaue wie ihre Regierung und ihre Staatsbediensteten vom kleinen Polizeibeamten bis hin zu den Richtern notfalls mit Gewalt das Recht in Deutschland beugen und sie und diese Gesellschaft um sie herum mit Gewalt gegen den Willen des Volkes handeln und gegen das Grundgesetz verstoßen, dann sollten sie mal nicht den Mund so voll nehmen und mit nacktem Finger in Richtung der Rechten zeigen, denn 1. sollten sie sich mal Gedanken machen warum die Rechten trotz BND-Unterwanderung einen solchen Zulauf haben... vielleicht liegt es ja an ihrer Politik und 2. was unterscheidet denn ihre Staatsführung, ihre Regierung und ihren Beamtenapparat von dem was die Rechten propagieren.Es wird festgestellt, das BRD–Regime (sog. Bundesregierung) verstößt gegen:§ 146 (Geltungsdauer des Grundgesetzes) – Verfassung Es wurde im Einigungsvertrag festgelegt, dass das deutsche Volk eine Verfassung bekommen soll und das möglichst bis Ende 1992. Das ist bis heute 2007 nicht erfolgt.§ 97 (1) (Unabhängigkeit der Richter)Die Richter in Deutschland sind als parteilich zu betrachten. Diese Entwicklung ist seit Jahren zu verfolgen. Richter urteilen nicht mehrnach Recht und Gesetz sondern nach eigener subjektiver Meinung oder im Sinne ihres in Deutschland regierenden Systems. Aber das Volk ist der Staat, ich möchte hier nun nicht noch auf das Thema Staatsvolk / Staatsangehörigkeit / Deutsches Reich eingehen. Aber dieses Thema dürfte ihnen nun ja bereits bestens bekannt sein. Wenn sie aber im Namen des Volkes sprechen, sie aber die BRD–Regierung verkörpern, welche ergo kein Volk als ihres bezeichnen kann, dann sind sie folglich Kanzlerin eines diktatorischen Regimes und verstoßen gegen ihren Amtseid. § 74 (16) (Die Gesetzgebung erstreckt sich auf die Verhütung des Missbrauchs wirtschaftlicher Machtstellung) Hierzu denke ich müssen keine größeren Ausführungen gemacht werden. Die Verstöße gegen das Grundgesetz durch ihr BRD–Regime und seine Behörden werden uns, dem Volk ja wohl ganz im Stil des Feudalismus, so zu sagen täglich vorgeführt. An Energiekonzerne verschenkte Emissionspapiere, Angehörigkeit führender Politiker und Abgeordneter in Aufsichtsräten und Vorständen von Großkonzernen, usw. usw. … .Auch die ungerechtfertigten dauernden Diätenerhöhungen sind eine Form des wirtschaftlichen Machtmissbrauches.§ 38 (1) (Wahl der Bundestagsabgeordneten) Bundestagsabgeordnete sind an Weisungen nicht gebunden.Klarer Verstoß siehe Fraktionszwang und seit ihrer Machtübernahme den Koalitionsausschuß. 20 Vertreter von CDU und SPD treffen sich um Entscheidungen zu fällen. Die Ergebnisse werden den Fraktionen mitgeteilt und die einzelnen Abgeordneten müssen dann nach Fraktionszwang abstimmen, Das ist keine Demokratie, das ist mit gutem Willen betrachtet, mindestens doch eine Oligarchie, um das andere böse Wort nicht zu gebrauchen.§ 20 (1) (Verfassungsgrundsätze; Widerstandsrecht) Die BRD ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.Dass die BRD eine Demokratie ist, ist klar durch den Verstoß gegen vor genannten § 38 widerlegt und mit der Einführung von Hartz IV wurde der Sozialstaat beerdigt und ein Fürsorgestaat geschaffen. Somit verstößt das BRD–Regime gegen § 20 (1) GG.§ 20 (2) (Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus – durch Wahlen und Abstimmungen).Vom Volk geht höchstens eine Macht aus, die Ohnmacht. Das Recht zur Wahl nehmen auf Grund der Politikverdrossenheit (warum wohl siehe die letzten Forsaumfragen) gerade mal noch 50% der Bürger in Anspruch.Abstimmen durften sie nie! Siehe Einführung des Euro, Osterweiterung der EU und Einführung einer EU–Verfassung. Das deutsche Volk hat eindeutig, wie durch Forsa, Emnit usw. ermittelt, bekundet, dass es zu diesen Themen gehört werden und abstimmen will, das wurde dem Volk auf das schäbigste verboten. So nach dem Motto – Verfassung. Das deutsche Volk hat eindeutig, wie durch Forsa, Emnit usw. ermittelt, bekundet, dass es zu diesen Themen gehört werden und abstimmen will, das wurde dem Volk auf das schäbigste verboten. So nach dem Motto „ da seid ihr zu doof zu…" und das sagen Politiker die einen der wenigen Berufe in Deutschland ausüben, bei dem man keine Qualifikation nachweisen muss. Vom Farbbeutelwerfer zum Außenminister um nur ein symtomatisches Beispiel nennen zu wollen.Somit verstößt das BRD–Regime gegen § 20 (2) GG.§ 20 (3) (Die Gesetzgebung ist an die „verfassungsmäßige" Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Recht und Gesetz gebunden)Dass das BRD „verfassungsmäßige" Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Recht und Gesetz gebunden)Dass das BRD – Regime und seine Behörden ganz klar gegen diesen Art. 20 (3) GG verstößt, ist wohl hinlänglich durch die vorgenannten Ausführungen bewiesen. Somit erfüllt das BRD–Regime und die Behörden die es unterstützen ganz klar den Straftatbestand nach Art. 9 (2). Sie sind eine Vereinigung, deren Zweck und deren Tätigkeit den Strafgesetzen zu wider läuft und sich gegen die „verfassungsmäßige" Ordnung richten. Eine solche kriminelle Vereinigung ist nach GG Art. 9 (2), zu verbieten.In der freudigen Erwartung ihrer baldigen Selbstauflösung verbleibe ich mit der ihnen gebührenden Hochachtung
Thomas Tischer
PS: Über 30 Jahre waren sie eine linientreue Befürworterin des DDR-Systems; für sie war der Westen der Klassenfeind (nicht wahr Frau FDJ-Führerin) und das bekommen wir alle jetzt deutlich zu spühren. Überhaupt Frau Merkel... welchem Volk dienen sie eigentlich.
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