08 Mai 2009

Die Wahrheit über die BRD

Das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland ist ein am 23. Mai 1949 verkündetes verfassungsähnliches rechtsverbindliches Dokument (→ Grundgesetz) für das Besatzungskonstrukt BRD, „um dem staatlichen Leben für eine Übergangszeit eine neue Ordnung zu geben.“[1]

Die bis heute gültige reguläre deutsche Verfassung ist jedoch die Weimarer Reichsverfassung von 1919. Das Grundgesetz wurde von dem durch die westlichen Alliierten einberufenen Parlamentarischen Rat unter Leitung von Konrad Adenauer ausgearbeitet und anschließend von den alliierten Besatzern genehmigt.
Die fehlende Souveränität des Deutschen Volkes zeigt sich auch bei der Bezeichnung "Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland" und nicht, wie anzunehmen wäre "Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland". Der 23. Mai 1949 ist zudem das Gründungsdatum der Bundesrepublik Deutschland. Der Status eines Provisoriums wurde auf Wunsch einiger Mitglieder des Parlamentarischen Rates, u.a. von Carlo Schmid, hervorgehoben: so heißt es im Artikel 146, dass das deutsche Volk weiter aufgefordert bleibt, eine freie Verfassung zu wählen. Der Bayerische Landtag lehnte das Grundgesetz als einziges deutsches Bundesland ab, verpflichtete sich aber, dieses zu akzeptieren, wenn die anderen Länder es annehmen würden.

Das Grundgesetz für die BRD beginnt mit der Präambel:

Im Bewußtsein seiner Verantwortung vor Gott und den Menschen, von dem Willen beseelt, als gleichberechtigtes Glied in einem vereinten Europa dem Frieden der Welt zu dienen, hat sich das Deutsche Volk kraft seiner verfassungsgebenden Gewalt dieses Grundgesetz gegeben.
Die Deutschen in den Ländern Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen haben in freier Selbstbestimmung die Einheit und Freiheit Deutschlands vollendet. Damit gilt dieses Grundgesetz für das gesamte Deutsche Volk.

Aus dem Provisorium ist auch nach dem Beitritt der DDR zur Bundesrepublik Deutschland ein vorerst nicht absehbarer Dauerzustand geworden. Im Artikel 146 (Geltungsdauer des Grundgesetzes) bleibt das deutsche Volk weiter aufgefordert, in freier Entscheidung eine Verfassung zu wählen.

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    Die Bundesrepublik Deutschland ist die Organisationsform einer Modalität der Fremdherrschaft. (OMF-BRD)
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