Zuerst einmal sind zwei Feststellungen für die Beurteilung des heutigen Vorgangs im deutschen Parlament wichtig, einerseits hinsichtlich der nun erfolgenden Klagen vor dem Bundesverfassungsgerichtshof in Karlsruhe, wie auch für unsere deutschsprachigen Nachbarn in der Schweiz und Österreich.
1.Das deutsche Parlament hat den EU-Grundlagenvertrag beschlossen, ohne ihn je gelesen zu haben.
Der Grund ist einfach: der EU-Grundlagenvertrag ist nirgends zu lesen. Dafür haben die EU-Regierungschefs persönlich gesorgt. Der dänische EU-Abgeordnete Jens-Peter Bonde hat dies auf einer Veranstaltung in Irland im März dieses Jahres vor laufender Kamera erläutert.
Wörtlich sagte er:
Der Vertragstext den die Staats- und Regierungschefs unterzeichnet haben wurde von selbigen überhaupt nicht gelesen. Warum wurde er nicht gelesen ? Weil er gar nicht lesbar ist !
Der EU-Vertrag: Illegal, nichtig, nicht einmal bekannt
Dies ist kein Vertrag, sondern 300 Verweise, die sich auf 3.000 Regelungen in verschiedenen anderen Verträgen beziehen.
Sie können nur jeden Verweis einzeln lesen, um zu verstehen, auf welche Vertragsregelung er sich bezieht. Dazu müssen Sie den Verweis in die dazugehörige Passage des betreffenden Vertrages einfügen, damit sich Ihnen der Zusammenhang und somit die Bedeutung überhaupt erschließt.
Die Mitglieder des Europäischen Rates haben erklärt, dass Sie den EU-Abgeordneten die Lesearbeit bereits abgenommen hätten. Der Europäische Rat hat die Anweisung erteilt, dass keine Institution in der Europäischen Union die Erlaubnis erhält, eine konsolidierte und lesbare Version des EU-Reformvertrags zu drucken oder zu publizieren, bevor nicht alle 27 Mitgliedsstaaten diesem Vertragswerk zugestimmt haben. Das ist eine Entscheidung !
Das Europaparlament hat im Ausschuss für Verfassungsangelegenheiten einstimmig gefordert, dass eine konsolidierte und leicht lesbare Fassung des Vertragswerkes herausgegeben wird, die von jeder BürgerIn verstanden werden kann.
Wir werden eine solche Fassung nicht bekommen, da höhere Ebenen beschlossen haben, dass wir sie nicht haben dürfen. Es ist die Entscheidung einiger Staats- und Regierungschefs, die nicht möchten, dass dieser Vertragstext gelesen werden kann - die Anordnung lautet „unterschreiben !“
Die höhere Ebene hat dann die Präsentationsform des Vertrages geändert. Sie haben das Wort „Verfassung“ von der Titelseite gestrichen, doch wenn Sie die Deklaration 27 des Vertrages lesen, werden Sie erneut das Wort „Verfassung“ vorfinden. Hierbei bezieht man sich dann auf diverse Urteile des Europäischen Gerichtshofes in Luxemburg, in dem es heißt, das die EU ein legitimiertes Verfassungssystem sei.”
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