13 Februar 2013
Sprechstunde doof: Süßer die Kassen nie klingen
borderline1955
Der Große Senat für Strafsachen des Bundesgerichtshofs hat am 22. Juni 2012 entschieden. Kassenärzte, die von einem Pharma-Unternehmen Vorteile als Gegenleistung für die Verordnung von Arzneimitteln dieses Unternehmens entgegennehmen, machen sich nicht wegen Bestechlichkeit nach § 332 StGB strafbar.
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