19 November 2007

Die BRD ein Souveräner Staat?


Eingangsbetrachtung
Über die Frage, ob die BRD überhaupt ein Staat ist, wurde bereits unter dem Punkt "Die Firma BRD" grundlegendes geschrieben. Daher wird hier schwerpunktmäßig auf die Frage der Souveränität eingegangen.

Was heißt eigentlich Souveränität? Damit wird in rechtlicher Hinsicht die Fähigkeit einer natürlichen oder juristischen Person zu ausschließlich rechtlicher Selbstbestimmung bezeichnet. An diesem Punkt sei angemerkt, daß diese Definition übernommen wurde und Anlaß zum Denken gibt. Dabei ist bemerkenswert die Formulierung "ausschließlich rechtlich"! Dies könnte im Zusammenhang mit den folgenden Betrachtungen einige Fragen aufwerfen, die ich aber hier nicht weiter erörtern werde. Diese Selbstbestimmungsfähigkeit wird durch Eigenständigkeit und Unabhängigkeit des Rechtssubjektes gekennzeichnet und grenzt sich so vom Zustand der Fremdbestimmung ab. Auch hier wird das Subjekt durch Beiordnung des Begriffes Recht in fragwürdiger weise gebunden und in seiner Position dadurch möglicherweise verändert.

Mit dieser Definition wird deutlich, daß hier offenbar juristische Merkmale eine entscheidende Rolle spielen. Doch es soll dabei nicht übersehen werden, daß neben diesem auch eine faktische Situation besteht, die nicht unbedingt in Einklang mit den Erfordernissen der juristischen Betrachtung liegen muß. Die Existenz der BRD ist hier selbst Beispiel, denn juristisch fehlt die Legitimation durch das Volk von Anbeginn an, aber faktisch wird dies durch die Duldung des Volkes übersteuert.

Genau genommen wird modernes, juristisches Recht aber auch nur durch die Duldung des Volkes in Wirkung gebracht, denn ein echter Einfluß auf dieses ist durch das Volk faktisch nicht mehr möglich. Dies klingt wie ein Widerspruch, ist es aber bei genauer Betrachtung nicht. Das Volk gibt bei Wahlen seine Stimme ab und veräußert somit sein Selbstbestimmungsrecht zur freien Verfügung. Das dies so funktioniert, daß ist wieder durch juristisches Recht scheinbar gesichert. Das "scheinbar" bezieht sich auf die Tatsache, daß die Wahlen in der BRD gegen das Grundgesetz verstoßen und somit wiederum faktische Gewaltausübung und Rechtsbeugung darstellen. Dieser Betrug kommt aber nicht mehr in die Regelmöglichkeit des Volkes, denn dieses hat ja seine Stimme abgegeben und hat sich somit aus seiner Eigenverantwortung genommen. Es unterwirft sich also fortwährend und letztendlich freiwillig dieser Mechanik.

Die Einführung von juristischem Recht hat also den Menschen von seiner Selbstbestimmung getrennt und somit in die Sklaverei geführt. Die Behauptung, daß dies notwendig ist um das Zusammenleben in einer Gruppe, wie hier einem Staat zu ermöglichen bzw. zu regeln, ist dabei fadenscheinig, denn damit wird dem Menschen die Fähigkeit abgesprochen vernünftig und selbstbestimmt zu handeln. Der Mensch wird zu einem juristischen Rechtssubjekt, bzw. immer mehr zu einem Rechtsobjekt gewandelt. Dabei wird faktisch die kranke Machtausübung einer kleinen Gruppe ermöglicht, die nicht mehr auf echte Fähigkeiten, Würde, Menschlichkeit, Vernunft und dergleichen aufbaut, wie es im Idealfall sinnvoll wäre. Auch hier gilt die Regel, daß ein System, daß auch nur in einem Fall nicht funktioniert, grundlegend falsch sein muß, bzw. schwerwiegende Fehler haben muß.

Wer also lediglich nach Veränderungen im juristischen Recht verlangt, der hat noch nicht verstanden, daß es an der Zeit ist neue Wege zu beschreiten. Dieses Recht ist immer mißbräuchlich anwendbar und es wird sich immer Jemand finden, der dies nutzt. Gelegenheit schafft Diebe, wie der Volksmund so schön sagt. Also gilt es hier besonders auf mögliche Scheingefechte zu achten, denn eine Veränderung der Gesetze führt meist nicht zum gewünschten Ergebnis, sondern in der Regel eher zu noch undurchsichtigeren Machtverhältnissen.

In dieser Betrachtung wird Souveränität vorzugsweise in Hinblick auf ein Gebilde Staat und dabei wiederum auf dessen Außenwirkung beleuchtet. Natürlich ist diese Betrachtung auch in Richtung auf innere Verhältnisse möglich, was dann wieder über kurz oder lang zum Menschen, als tragender Bestandteil eines Staats führt. Nach diesen allgemeinen Betrachtungen richten wir aber nun unser Augenmerk wieder auf die BRD mit ihren Besonderheiten.


Der Wesenscharakter der BRD
Fangen wir zur Betrachtung in der Zeit vor der Gründung der BRD an. Das Deutsche Reich war von den vier Siegermächten besetzt worden und wurde von diesen weitgehend unterschiedlich verwaltet. Natürlich führte dies immer wieder zu Problemen und so lag es nahe diese Situation zu ändern. Aus strategischen und finanziellen Gründen war bei einer Änderung der Lage die Konstruktion eines Ost-West-Konfliktes nützlich und so wurden die folgenden Maßnahmen darauf abgestimmt. An dieser Stelle sein nicht unerwähnt, daß nicht umsonst sowohl die USA wie auch Rußland auf ihren Panzern den gleichen Stern trugen. Wer sich mit den Regeln der Macht schon beschäftigt hat, der weiß, daß diese besonders auf Symbolik Wert legt. Aus diese Sicht wird klar, daß es sich hier lediglich um Schattenboxen oder anders ausgedrückt um einen Scheinkonflikt handelte.

In Anlehnung an die Erfordernisse einigten sich also die drei Westsiegermächte darüber, daß die drei Besatzungszonen zusammen gelegt werden sollten. So kam es zur Installation der BRD als ein vereintes Wirtschaftsgebiet der drei Westsiegermächte. Die hier abgebildete Grafik ist aus einem Schulbuch von 1949 und zeigt sehr schön den Aufbau der BRD. Dieses Bild ist selbsterklärend und gilt von der Sache heute noch immer. Diese BRD war dabei im Status einer Verwaltungsorganisation die sehr eng an das Besatzungsrecht angelegt war. Diesbezüglich gibt das Genehmigungsschreiben der Westsiegermächte zum Bonner Grundgesetzt für die Bundesrepublik Deutschland interessanten Aufschluß.

Zitat:
In erster Linie finden die dem Bunde durch das Grundgesetz übertragenen Vollmachten ebenso wie die durch die Länder und örtlichen Verwaltungskörper ausgeübten Vollmachten den Bestimmungen des Besatzungsstatuts unterworfen, welches wir Ihnen bereits übermittelt haben und welches mit diesem Tag verkündet wird.
(Anmerkung: Was ist hier mit "Bund" gemeint? Zum fraglichen Zeitpunkt gab es keinen Bund der Länder, denn diese waren zuvor im Reichsgebiet vereinheitlicht. Ganz zu schweigen von der Tatsache, daß die Länder durch die Besatzer neu definiert worden waren. Geht es hier vielleicht um einen der machtrelevanten GeheimBunde? Wem wurde dann hiermit also eine Vollmacht ausgestellt? Auch wenn dies nach Verschwörungstheorie klingen mag, es lohnt sich darüber zu denken.)

......

Ein vierter Vorbehalt bezieht sich auf die Artikel 29 und 118 und die allgemeine Frage der Neuregelung der Ländergrenzen. Ausgenommen im Falle von Württemberg-Baden und Hohenzollern haben sich unsere Auffassungen in dieser Frage nicht geändert, seitdem wir diese Angelegenheit mit Ihnen am 2. März besprochen haben. Falls nicht die hohen Kommissare einstimmig dahingehend übereinkommen, diese Auffassung zu ändern, werden wie die in diesen Artikeln vorgesehenen Vollmachten nicht ausgeübt werden können und die Grenzen aller Länder, ausgenommen Württemberg-Baden und Hohenzollern werden so, wie sie jetzt festgelegt sind, bis zum Friedensschluß bleiben.

.....

Wir möchten, daß klar verstanden wird, daß nach der Einberufung der in dem Grundgesetz vorgesehenen gesetzgebenden Körperschaften und nach der Wahl des Präsidenten und der Wahl und Ernennung des Kanzlers und der Bundesminister in der dafür im Grundgesetz vorgesehenen Form die Regierung der Bundesrepublik Deutschland errichtet und das Besatzungsstatut in Kraft treten wird.

Nach der Fertigstellung seiner Schlußaufgaben so, wie sie in Art. 145 (1) festgelegt sind, wird der Parlamentarische Rat aufgelöst.
Zitat Ende.

Das ganze Werk können Sie im GG von 1949 finden, daß Sie im Archiv / Download herunterladen können.
Mit diesen Auszügen wird deutlich, daß hier wohl in keiner Weise von irgendeiner Souveränität gesprochen werden kann, sondern eindeutig sichtbar wird, daß dieses GG lediglich konkreter Ausdruck und Werkzeug der Westsiegermächte war und bis heute ist. Es ist ein konkreter Bestandteil des Besatzungsstatuts und tarnt sich lediglich als "deutsches Rechtswerk". Bereits durch dieses Genehmigungsschreiben werden einige Verstöße gegen die Haager Landkriegsordnung sichtbar, denn hier wird von aufgezwungenen Landesgrenzen und Gesetzen gesprochen, was einen unzulässigen Eingriff in landesinterne Angelegenheiten darstellt.

Nun ist aber diese Sache schon eine Weile her und es könnte sich die Frage stellen, wie aktuell denn das noch ist. Also, aus faktischer Sicht hat sich bis heute noch kaum Jemand daran gestört und darum wird dies nach bestem Wissen und Gewissen ignoriert. Juristisch sieht das nicht ganz so einfach aus, denn Juristen sind schlau, wenn es darum geht Recht zu verändern. Da gibt es zum Beispiel die Möglichkeit Rechtsfehler zu heilen. Man schafft einfach ein neues Gesetz und definiert dabei die gewünschten Rahmenbedingungen und schon ist die Sache geheilt. Der rechtsunkundige Mensch hat dabei kaum eine Möglichkeit zu erkennen was läuft. Im konkreten Fall einer BRD wird hier gerne auf die Beendigung der Besatzungszeit verwiesen, aber dazu mehr im nächsten Abschnitt.

An dieser Stelle möchte ich Ihnen die Lage anhand eines Vergleichs erklären. Stellen Sie sich bitte einen Hausbesitzer vor, der ein zweistöckiges Haus sein Eigen nennt. In jedem der Etagen gibt es dabei diverse Zimmer. Nun nennen wir diesen Hausbesitzer "Deutsches Reich" und gehen davon aus, daß die Besitzverhältnisse im Grundbuch, hier im Völkerrecht eingetragen sind.
Nun kommt es dazu, wie so oft im Leben, daß ein Streit zu einem Krieg mit den Nachbarn führt. Diese sind allerdings nicht mit einfachen Attacken zufrieden, sondern stürmen das Haus und besetzen es gemeinschaftlich. Der Hauswart, der bisher für alle zur Verfügung stand und nach Bedarf regelnd eingriff, kam dabei zu Tode. Dabei besetzte ein Nachbar die erste Etage und drei weitere Nachbarn besetzen das Erdgeschoß. Der Besatzer im ersten Stock hat noch eine alte Rechnung mit einem seiner Nachbar offen und überläßt diesem daher, sozusagen als Ausgleich die Verwaltung einiger Zimmer in der ersten Etage zur beinahe freien Verfügung. Diese neue Verwaltung vertreibt die meisten Bewohner aus diesen Zimmern und nimmt diese in Besitz.

Die drei Besatzer im Erdgeschoß teilen sich die vorhandenen Zimmer auf und nutzen Sie, jeder nach seiner eigenen Art. Dabei kommt es natürlich immer wieder zu Reibereien, denn das enge Miteinander ist nicht frei von Problemen. Zunächst werden die Zimmer neu eingeteilt und umgestaltet, aber das schafft keine Abhilfe und so beschließen die drei Besatzer eine gemeinsame Verwaltung einzusetzen. Damit können die Streitigkeiten untereinander, ohne Rücksicht auf die noch teilweise vorhandenen Bewohner der Zimmer, ausgetragen werden und die Nutzung der Zimmer vereinfacht sich. Die Verwaltung BRD wurde somit geschaffen und als Vereinfachung mit einigen der Bewohner der Zimmer, personell besetzt. Diesem Beispiel folgend richtet auch der Besatzer im zweiten Stock eine Verwaltung ein, um mehr Handlungsraum für seine eigentlichen Aktivitäten zu bekommen. Damit wurde die DDR als Verwaltung gegründet und auch dieser wurde mit einigen der noch lebenden Bewohnern besetzt.

Alle Besatzer hatten jetzt den Vorteil, daß sie nach wie vor den Nutzen aus dem Objekt ziehen konnten, aber sich kaum darum kümmern brauchten, denn die Bewohner hatten ein natürliches Interesse die Zimmer und das ganze Objekt in Ordnung zu halten. Damit dies reibungslos funktioniert, wurden den Verwaltungen entsprechende Hausordnungen an die Hand gegeben. Damit die Motivation zur Erhaltung der Räume stärker wird, bot man den Verwaltungen die Hoffnung, daß sie zu einem noch nicht bestimmten Zeitpunkt Eigentümer der Immobilie werden könnten. Das erhöhte die Mietzahlungen und verbesserte den Zustand der Substanz erheblich. Nun gab es aber den Umstand, daß der Dachboden von allen vier Besatzern zu gleichen Teilen genutzt wurde, was vor allem für die drei Besatzer im Erdgeschoß immer wieder zu Problemen führte. Diese wurden mit der Einführung der Verwaltung BRD nicht unbedingt besser.

Nun kamen die beiden Verwaltungen auf die geniale Idee miteinander zu verhandeln und die Probleme aus der Welt zu schaffen. Dabei kreierten sie die Idee sich einfach gegenseitig als Besitzer der verwalteten Gebiete anzuerkennen. Und gemeinsam verhandelten sie mit dem im zweiten Stock noch anwesenden dritten Verwalter derart, daß sie seine Wände als für sie verbindlich ansehen würden. Da mittlerweile kaum noch Überlebende der ursprünglichen Bewohner da waren, fiel dabei die Frage nach den tatsächlichen Besitzverhältnissen des Hauses einfach unter den Tisch und geriet sozusagen in eine praktische Vergessenheit.

Die Fragen, was aus den Nebengelassen wie der Garage, der Scheune, dem Pferdestall und den etwas entfernter gelegenen Wiesen werden sollte war schon kaum noch vorhanden und mehr oder weniger in Vergessenheit geraten. Dazu trugen nicht unwesentlich die scharfen Hausordnungen bei, wobei allerdings kaum noch jemand so recht wußte, wer denn für diese überhaupt verantwortlich sei. Es gab da zwar noch immer den Wunsch Einzelner, eine gemeinsame Verwaltung und Hausordnung zu schaffen, aber dieser Wunsch konnte erst in Angriff genommen werden, nachdem sich das ganze, umliegende Dorf verändert hatte. Da tauchten unerwartet plötzlich die Besatzer wieder auf und verlangten aufgrund ihrer Besatzungsrechte die Zusammenlegung der Verwaltungen.

Dies war ein Schock für die bestehenden Verwaltungen, denn diese hatten sich bestens mit den Umständen eingerichtet und sogar gute Geschäfte damit gemacht. Jede der Verwaltungen hatte für sich das Gefühl Eigentum errungen zu haben und dies wieder abzugeben, daß fiel nicht leicht. Daher ersannen Sie einen heimtückischen Plan und setzten sich mit der dritten Verwaltung in Verbindung. Diese wurde darum gebeten ihre guten Verbindungen zu den Besatzern geltend zu machen und weiter auf die Verwaltung des Raumes im zweiten Stockes zu bestehen. Dieser Plan gelang auch und gemeinsam vertuschten sie diesen Betrug damit, daß sie den Bewohnern eine etwas andere Wahrheit über die Verhandlungen mit den Besatzern erzählten, als wie diese in Wirklichkeit gelaufen waren. Im Freudentaumel der nun wieder frei miteinander verkehrenden Bewohner des Erdgeschoßes mit denen der ersten Etage fragte auch keiner so genau, warum den nun doch noch einige Zimmer im ersten Stock einzeln verwaltet wurde. Auch die Frage nach den Nebengelassen und den entfernt liegenden Wiesen war nun angeblich geklärt und nicht mehr relevant für die Bewohner.

Abgesehen von den gravierenden Fehlern bei der Zusammenlegung der beiden Verwaltungen, was besonders die Bewohner des ersten Stocks betraf, waren die ehemaligen Besatzer überhaupt nicht erfreut über diesen Schachzug der Verwaltungen, denn die Belange des Dorfes wurden nun nicht in der gewünschten Weise berücksichtigt. Doch dies wurde von den ehemaligen Besatzern ausgeglichen. Diese hatten in der bisherigen Zeit einige gravierenden Änderungen in der Struktur des Dorfes getätigt und durch Verträge der Hausverwaltungen mit dem Dorf bereits Vorkehrungen getroffen die darauf abzielten das Haus in den Besitz und die Verfügung des Dorfes zu bringen. Die ursprüngliche Hausordnung war schon längst auf die Anforderungen des Dorfes angepaßt worden und die Bestimmungsgewalt lag bereit jetzt schon in weiten Teilen bei dem Bürgermeister des Dorfes, denn in der Hand der Bewohner des Hauses. Parallel dazu hatte man schon seit geraumer Zeit viele fremde Bewohner in das Haus gelockt und diese sorgten für allerlei Ablenkung und Probleme, so, daß die Bewohner immer schlechter miteinander zurecht kamen. Die Hausgemeinschaft war kaum mehr existent und bestand immer mehr aus Bewohnern die dieses Objekt einfach nur noch bewohnten und sich um dieses nicht mehr sonderlich kümmern wollten. Das Haus verfiel immer mehr und es war absehbar, wann nur noch eine Abtretung an das Dorf als Rettung übrig bleiben würde. Die Hausbewohner hatten sowieso schon kaum noch Mitspracherecht bei der Gestaltung der Hausordnung und waren überwiegend mit der Sicherung ihrer Existenz beschäftigt. Derart abgelenkt bekamen die meisten nichts mit von den grundlegenden Veränderungen um sie herum. Sie kannten ja auch kaum etwas Anderes und dies war ihre Normalität.

Dieser Vergleich ist bewußt grob gehalten um den roten Faden sichtbar werden zu lassen. Haben Sie es gemerkt, wer hier wirklich ursprünglich Hausbesitzer war? Natürlich waren es die Bewohner des Hauses inklusiv seiner Nebengelasse und Wiesen. Hatten die Verwaltungen im Namen der Bewohner oder der Besatzer gehandelt? Es ist offensichtlich, daß sie im Namen der Besatzer gehandelt haben und somit nicht im Besitz des Objektes, sondern nur in der teilweisen Verfügung waren. Wenn Sie jetzt für das Dorf die EU einsetzten, dann wird klar, wer hier mit wem Verträge geschossen hat und mit welcher Zielsetzung. Es geht nur darum das Haus zu rauben und die Eigentümer möglichst effektiv auszubeuten. Da sich dieser Vorgang über Generationen hingezogen hat, ist der echte Hausbesitzer, das Deutsche Volk faktisch so gut wie tot und das Ziel beinahe erreicht. Der Volkskörper oder das Nationalsubjekt wurde durch Tötung, Umerziehung, Kriminalisierung, Zersplitterung, Fremdherrschaft und Überfremdung so geschwächt, daß dieser faktisch nur noch in Spuren zum Ausdruck kommt.

Bei der Schaffung dieser Lage hat die BRD mit dem Mittel des GG und den daraus resultierenden Gesetzen, in Verbindung mit skrupelloser Machtausübung den Löwenanteil des Vernichtungswerkes realisiert.


Hier noch einige juristisch Häpchen
Gerne wird von Behörden darauf verwiesen, daß mit der Beendigung der Besatzungszeit die Souveränität eingetreten ist. Derartige Aussagen sind allerdings in verschiedener Hinsicht falsch. Bereits am 23. Oktober 1954 wurde in Paris das Protokoll über die Beendigung des Besatzungsregimes unterzeichnet. Aus Sicht des gesunden Menschenverstandes ist damit für die BRD ein souveräner Status entstanden. Doch dem war anscheinend nicht so, denn warum mußten sonst die Siegermächte des WK II wieder an den Verhandlungen zur sogenannten Wiedervereinigung der BRD mit der DDR teilnehmen? Warum wurde also wieder mal in Paris über Deutschland verhandelt, wo doch die BRD angeblich bereits souverän war? Darüber gibt ein Buch von Fred Oelßür, Über die Bedeutung der Genfer Konferenz im Juli 1955, erschienen im Dietz Verlag Berlin 1955, Auskunft.

Zitat:
....Solange aber Deutschland noch von fremden Truppen besetzt ist, solange sich noch fremde Militärstützpunkte auf deutschen Boden befinden, kann von einer Wiedervereinigung Deutschlands in Frieden nicht die Rede sein. Bekanntlich hat die Sowjetregierung wiederholt den Abzug aller Besatzungstruppen aus Deutschland und die Liquidierung aller Militärstützpunkte vorgeschlagen. Diese Vorschläge wurden jedoch von den Westmächten nicht angenommen, und Adenauer hat der weiteren Besetzung Westdeutschlandes auf 50 Jahre ausdrücklich zugestimmt. ......
Zitat Ende

Ob es dabei ein Zufall ist, daß die Familie Adenauer mit der Familie des alliierten Hochkommissars John Jay McCloy verwandt ist?! Ist es zu hart zu behaupten, daß hier die Interessen des deutschen Volkes verraten wurden? Und trotzdem ist Konrad Adenauer noch immer die beliebteste politisch Persönlichkeit in unserem Land. Manches ist nach einer Überprüfung anders, als es uns die Medien immer weiß machen wollen. Und wann wurde doch gleich der Bundestag durch Herrn Köhler zur Neubildung aufgelöst? War das nicht exakt 50 Jahre nach den o.g. Verhandlungen? Was wurde damit wirklich eingeleitet? Aber zurück zu der vertraglichen Lage.

Im Rahmen der sogenannten Wiedervereinigungsverhandlungen kam es zu den Verhandlungen zum sogenannten 2+4-Vertrag, der eigentlich Vertrag zu abschließenden Regelung in bezug auf Deutschland heißt, am 12. September 1990. Auf Ungereimtheiten wie etwas die, daß bei diesen Verhandlungen Zusagen gemacht worden sind, die eigentlich der Zustimmung des Parlamentes bedürft haben, will ich an dieser Stelle nicht eingehen. In diesem Vertrag wurde erneut die volle Souveränität verliehen und wiederum wurde die Besatzungszeit aufgehoben, wobei eigentlich eine neue Definition erfunden wurde! Das "vereinte Deutschland". Damit ist nicht das Deutschland gemeint, was in den sonstigen Verträgen erwähnt wird und in den Grenzen von 1937 definiert wurde! Es ist auch nicht die BRD gemeint! Man achte auf diese juristischen Spitzfindigkeiten die keineswegs unbedeutend sind! Es ist schon erstaunlich wie oft man dieses Souveränitätsspiel machen kann und wie hier die betroffenen Menschen belogen werden. Es ist auch erstaunlich, wie die Vertreter eines Besatzungsinstrumentes (BRD / DDR) mit ihren Besatzern (vier Siegermächte) selbst Verträge abschließen über ein Rechtssubjekt Deutsches Reich, mit Zielrichtung auf eine neue, künstliche Schöpfung "vereintes Deutschland". Juristisch ist dies ein Vertrag mit sich selbst und dieser ist nicht zulässig. Die mangelnde Vertretungsbefugnis für eine derartige Zielsetzung ist auch zu hinterfragen. Zum Glück ist dieses außergewöhnliche Vertragswerk nur im Glauben der BRD Geschäftsleitung (Regierung) und deren Handlangern rechtskräftig. Zum besseren Verständnis will ich hier wenigstens einen für sich bemerkenswerten Auszug aus diesem Vertrag abbilden:

Artikel 1
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(4) Die Regierungen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik werden sicherstellen, daß die Verfassung des vereinten Deutschland keinerlei Bestimmungen enthalten wird, die mit diesen Prinzipien unvereinbar sind. Dies gilt dementsprechend für die Bestimmungen, die in der Präambel und in den Artikeln 23 Satz 2 und 146 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland niedergelegt sind.
...

Unter der Sichtweise einer BRD ist mit diesem Vertrag zumindest der Viermächtestatus aufgehoben worden. Was aber gerne verschwiegen wird, daß ist das Übereinkommen zur Regelung bestimmter Fragen in bezug auf Berlin vom 25. September.1990 (Bekanntmachung:BGBI. 1990, Teil II, S. 1274, das zugehörige Gesetz: BGBl. 1994 Teil II, S. 26 ff). In diesem Übereinkommen sind zwar nur noch die drei Westmächte vertreten, aber diese sammeln damit die zugesprochene Souveränität wieder ein. Unangenehmer weise tun diese dies nicht nur ziemlich umfänglich, sondern auf unbestimmte Zeit! Wenn wir uns das "Übereinkommen zur Regelung bestimmter Fragen in bezug auf Berlin" vom 25.09.1990 ansehen, fallen vor allem Artikel 2 und Artikel 4 auf.

Artikel 2

Alle Rechte und Verpflichtungen, die durch gesetzgeberische, gerichtliche oder Verwaltungsmaßnahmen der alliierten Behörden in oder in bezug auf Berlin oder aufgrund solcher Maßnahmen begründet oder festgestellt worden sind, sind und bleiben in jeder Hinsicht nach deutschem Recht in Kraft, ohne Rücksicht darauf, ob sie in Übereinstimmung mit anderen Rechtsvorschriften begründet oder festgestellt worden sind. Diese Rechte und Verpflichtungen unterliegen ohne Diskriminierung denselben künftigen gesetzgeberischen, gerichtlichen und Verwaltungsmaßnahmen wie gleichartige nach deutschem Recht begründete oder festgestellte Rechte und Verpflichtungen.

Artikel 4

Alle Urteile und Entscheidungen, die von einem durch die alliierten Behörden oder durch eine derselben eingesetzten Gericht oder gerichtlichen Gremium vor Unwirksamwerden der Rechte und Verantwortlichkeiten der Vier Mächte in oder in bezug auf Berlin erlassen worden sind, bleiben in jeder Hinsicht nach deutschem Recht rechtskräftig und rechtswirksam und werden von den deutschen Gerichten und Behörden wie Urteile und Entscheidungen deutscher Gerichte und Behörden behandelt.

Dieses Berlinübereinkommen vom 25.09.1990 trat bereits am 03.10.1990 in Kraft und hat bereits gewirkt, bevor der "2+4 Vertrag" 1991 in Kraft trat (siehe BGBl. 1991 II 587). Selbst die Suspendierung der "VIER-Mächte-Rechte und Verantwortlichkeiten" (Erklärung der Vier Mächte über die Aussetzung ihrer Vorbehaltsrechte über Berlin und Deutschland als Ganzes in New York vom 1. Oktober 1990 (siehe Bulletin des Presse und Informationsamtes der Bundesregierung vom 10. Oktober 1990, Nr. 121, S. 1266)) wurde zwar ab dem 01.10.1990 außer Kraft gesetzt, diese Außerkraftsetzung aber durch Inkrafttreten des Berlinübereinkommens am 03.10.1990 (siehe BGBl. 1990 II 1273) wieder aufgehoben.

Interessant ist dabei auch, daß das Gesetzt zu diesem Berlinübereinkommen erst 1994 veröffentlicht wurde und somit der Bundestag das Besatzungsrecht erst relativ spät legitimiert hat. Welche Regierung eines souveränen Staates würde sein Volk einem zeitlich unbegrenzten Siegerdiktat unterwerfen? Unter Anderem dadurch legitimiert zahlen Sie, ja Sie, mit Ihren Steuern noch immer die Kosten der in Deutschland stationierten Militärkräfte! Diese haben volle Bewegungsfreiheit in unserem Land und sind in den letzten Jahren wieder auf unglaubliche Truppenstärken erhöht worden. Dies wird zwar offiziell über die Natoanbindung gerechtfertigt, täuscht aber nicht über die damit verbundenen Merkwürdigkeiten hinweg. Ein großer Teil der Bundeswehr ist dabei direkt dem Natokommando unterstellt, welches wiederum hauptsächlich durch die USA gelenkt wird. Weiterhin besteht ja noch immer die Feindstaatenklause, wonach Deutschland oder besser das Deutsche Reich im Kriegszustand mit den ehemaligen Kriegsgegnern steht. Makaber ist dabei, daß die BRD-Regierung sich durch Unterschrift an diese Gesetzgebung angeschlossen hat und somit mit dem angeblich eigenem Volk im Krieg steht!

Warum wird in den neuesten Druckausgaben des Grundgesetzes wieder von zwei Hauptstädten gesprochen? Kann es sein, daß die BRD Geschäftsführung ( Regierung) gemerkt hat, daß das o.g. Berlinübereinkommen kein Scherz war und ja Berlin damit wie eh und je exterritorial zum Rest der BRD steht? Durch das o.g. Übereinkommen sind ja die Alliiertenvorbehalte bezüglich Berlin ausdrücklich bestätigt worden, was aus Sicht der Siegermächte logisch ist. Berlin war die Hauptstadt des Deutschen Reiches und wer die Macht und das Sagen in der Hauptstadt hat, der bestimmt auch über das ganze Land.


Abschlußbetrachtung zum Souveränitätsmärchen der BRD
Neben der bisher aufgezeigten juristischen Betrachtung gibt es natürlich noch eine vernünftige Betrachtung, was die meisten Menschen in unserem Land völlig außer Acht lassen. Wie wir gesehen haben, gibt es eigentlich nicht mal mehr eine BRD, denn selbst wenn man dem Erlöschen des Grundgesetzes nicht folgen will und auch die Aufhebung der wesentlichen Gesetzwerke wie GVG, ZPO oder StPO keine Beachtung schenkt, so ist doch in o.g. Vertragswerken klar nach zu lesen, daß durch die Siegermächte ein neues Gebilde, daß "vereinte Deutschland" entstanden ist. Dieses findet sich aber im deutschen Recht nicht wieder und tritt auch nach außen nicht in Erscheinung. Wie wir gesehen haben, sind die rechtlichen Fakten gelinde gesagt ein Katastrophe und bilden keine gültige Rechtsgrundlage. Alles was in unserem Land aktuell souverän ist, daß ist die Ausübung von Staatsmacht, im Auftrag von äußeren Kräften.

Wer dies erkannt hat, der kann auch zu dem Schluß kommen, daß jeder Mensch in unserem Land die Wahl hat sich diesem Diktat weiter freiwillig zu unterstellen, oder einfach den Dienst zu quittieren. Angesichts einer Diktatur wo Rechtswillkür der Normalfall ist, ist dies völkerrechtlich gedeckt. Unsere sogenannte Regierung macht mittlerweile keinen Hehl daraus, daß ihr der Volkeswille egal ist. Das Recht wird nach Belieben ausgelegt und willkürlich in Anwendung gebracht. Damit herrscht hier eine faktische Besatzungssituation und ein faktischer Waffenstillstand. Dies sind die einzigen, belegbaren Fakten die auf Grundlage des Völkerrechts und der Haager Landkriegsordnung nachvollziehbar sind und somit Rechtskraft nach sich ziehen. Alles was dieses System noch aufrecht erhält, daß ist ein Glaubenssystem, daß in über 50 Jahren Gehirnwäsche erschaffen worden ist. Jeder Mensch kann sich jeder Zeit einfach unter Selbstverwaltung stellen. Es gibt kein gültige Besatzungsrecht, daß berücksichtig werden braucht.

An dieser Stelle setzen angeblich reichstreue Gruppierungen wie KRR's ( kommissarisch Reichsregierungen) und Exilregierungen in fragwürdiger Weise an. Hier wird der Eindruck vermittelt, daß es ein Besatzungsrecht zu beachten gilt, und das für jedes Tun eine Genehmigung der Besatzungsmächte notwenig wäre. Welche Ziele werden hier also wirklich verfolgt? Geht es darum aktive und kreative Kräfte in die Irre zu lenken und somit eine jede Bewegung im Keim zu ersticken? Leider plappern viele Menschen einfach nur nach, was ihnen erzählt wird, anstatt sich tiefgehend mit dem Thema zu beschäftigen und alles wirklich zu überprüfen. Dies ist zugegebenermaßen kein einfacher Weg, wie ich selbst erfahren durfte, aber es geht. Unter der Voraussetzung, daß der gesunde Menschenverstand zu Hilfe genommen wird, und alles hinterfragt wird, ergibt sich ein ganz anderes Bild der Lage, als dies von derartigen Gruppen zu zeichnen versucht wird. Ist hier der Grund zu suchen, warum nach über 20 Jahren Aktivität in diese Richtung noch immer herzlich wenig geschafft wurde?

Tatsache ist, daß unser Land seit mehr als 60 Jahren unter Fremdbestimmung steht und dabei ist, im Rahmen einer genauso illegalen EU aufzugehen. Tatsache ist, daß deutsche Soldaten wieder instrumentalisiert und zur Kriegsteilnahme gezwungen werden, welche im Volk keinerlei Mehrheiten hat. Tatsache ist, daß die BRD Geschäftsleitung von deutschen Steuergeldern bezahlte Waffen, welche zum Teil Atomwaffentauglich sind, in Krisengebiete verschenkt. Tatsache ist, daß sich diese Regierung mehr für die Belange von anderen Ländern einsetzt als für das eigene Volk. Wer hier von Souveränität spricht, der ist nicht mehr Herr seiner gesunden Sinne.

Und hier, gerade reingekommen, ein neuer Gesetzentwurf der Bundesregierung.
Entwurf eines Zweiten Gesetzes über die Bereinigung von Bundesrecht im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums der Justiz, vom 20.04.2007:

Wer sich die Mühe macht darin zu lesen, der wird erstaunt feststellen, daß das angeblich nicht mehr existierende Besatzungsrecht hier mit Abstand den größten Raum ein nimmt. Auch ist zu lesen, daß die SchreiberInnen keinen Überblick über den Umfang und die Reichweite des Besatzungsrechtes haben. Mit welcher Selbstverständlichkeit hier offensichtlich Dummheit dargestellt wird, daß läßt tief blicken und da verwundert es nicht, wenn eines der reichsten Länder bald zum Armenhaus in der Staatengemeinschaft werden wird, wenn hier nicht schleunigst eingegriffen wird.

Wenn Ihnen jetzt noch eine sogenannte Amtsperson erzählt, daß es kein Besatzungsrecht mehr gibt, dann können Sie ab jetzt mit einem 103 seitenstarken Argument aufwarten, daß wohl kaum zu entkräften ist.
  • Quelle
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