15 September 2013

Leiharbeit?? Oder Sklaverei???

Oh man, da will eure Kanzlerin also die Dauer von Leiharbeit begrenzen. "Eigentlich sei von einer durchschnittlichen Laufzeit "von weniger als einem Jahr" ausgegangen worden. Für Sie ist klar, "dass vorübergehend nicht zehn Jahre oder länger bedeuten kann." Sie will jetzt also entscheiden, "wie wir vorgehen müssen, um den Begriff "vorübergehend" noch präziser auszulegen, ...." . Die deutsche Sprache ist eigentlich eine recht präzise Sprache, und das bedeutet nun mal, dass vorübergehend schnell vorüber geht, und bestimmt keine 10 Jahre dauert. Aber Leiharbeiter sind natürlich vorrübergehend für die meisten Betriebe die billigeren Arbeitskräfte, daher wird der Wille der Kanzlerin zur Begrenzung der Zeit, die ein Leiarbeiter/in beschäftigt werden darf, bestimmt schnell vorrüber gehen. Aber als Wahlkampfthema macht es sich doch gut, wenn man den Leiharbeitern etwas verspricht, wieder eine Herde Schafe, für die der Wolf im Schafspelz etwas Kreide frißt, damit die Schafe der Täuschung erliegen. Doch der eigentliche Scherz ist natürlich, "die Kanzlerin verwies auf ein Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG) vom Juli, dessen genaue Begründung noch ausstehe. Welche Begründung soll es geben, für eine zeitliche Begrenzung einer vorrübergehenden Leiharbeit? Die der Unternehmer, grins? Oder die einer Bundesverfassung, lach? Dank fehlender Verfassung, können wir natürlich davon ausgehen, dass es eine Begründung der Unternehmerlobby werden wird, nur müssen die Bundesarbeitsgerichts-Richter nur erst noch die offizielle Begründung bei der entsprechenden Lobby genehmigt bekommen, wie es scheint. Aber es steht doch eh schon fest, dass ein Leiharbeiter, wie das Merkel, nie irgendeine Verbesserung für einen Leiharbeiter (oder doch Sklave), wie Max Mustermann erreichen wird, doch in Ihrem Fall, würde ich eine Begrenzung echt unterstützen.
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