24 März 2007

Anti-Deutsch

Jede polnische Regierung, auch eine demokratisch gewählte antikommunistische, wäre von russischen Garantien gegen deutsche Grenzänderungswünsche abhängig gewesen, sagt der polnische Historiker Gogdan Musiel zur FAZ.
Erst mit der neuen deutschen Ostpolitik Willy Brandts nach 1969 wurde jeder Zweifel über Polens Westgrenze zur Seite gefegt. Brandts Kniefall am 7. Dezember 1970 vor dem Mahnmal des jüdischen Ghettos von Warschau wurde zum Symbol der Versöhnung zwischen Deutschen und Polen. Am selben Tag hatte er die Vereinbarung unterschrieben, mit dem Inhalt, daß West-Deutschland die Oder-Neiße-Grenze als Polens Westgrenze anerkennt. Diese Vereinbarung wurde 1972 vom westdeutschen Bundestag ratifiziert.

Anti-deutsch - Selbst wenn offiziell ein freundschaftlicher Ton zwischen Polen und Deutschland herrscht, wurden die antideutschen Strömungen in der polnischen Bevölkerung sichtbar.
Kürzlich protestierte die polnische Regierung dagegen, daß die Flüchtlingsorganisation Preußische Treuhand vor den Gerichtshof für Menschenrechte in Strasbourg zieht im Prozeß von 22 Deutschen, die Ersatz für die Verluste haben wollen, als die Rote Armee weiter vorrückte.
Erika Steinbach, die eine andere deutsche Flüchtlingsorganisation leitet, den Bund der Vertriebenen, hat Benzin auf das Feuer gegossen, indem sie behauptet, es finden sich antisemitische Elemente in einer der Regierungsparteien, nämlich der Liga für die polnische Familie. Steinbachs Äußerungen kommen ungelegen für Bundeskanzlerin Angela Merkel, die am Freitag in Warschau Gespräche mit Polens Staatspräsident Jaroslaw Kaczynski führen wird.

Soll sie ihre Gespräche führen. Sie will ohnehin nur wissen, was die neuen Radaranlagen kosten sollen, damit diese in die Geschenkliste des Finanzministers aufgenommen werden können. Wer ist denn dieser Spendier-Hosenanzug überhaupt? Nehmen wir mal an, ein Bankräuber würde seine Beute auf der Straße an die Passanten verteilen. Meint jemand, daß diese rechtmäßige Eigentümer ihrer neuen Schätze würden? Vielleicht kann das gute alte BGB aushelfen. Schauen wir in den § 935, der als Überschrift hat: Kein gutgläubiger Erwerb von abhanden gekommenen Sachen. Der Erwerb des Eigentums auf Grund der §§ xy tritt nicht ein, wenn die Sache dem Eigentümer gestohlen worden, verloren gegangen oder sonst abhanden gekommen war (...). Wahrlich, ich sage euch, Eigentümer ist immer noch das nie untergegangene Deutsche Reich, und was eine BRD-OMFV mit vollen Händen in alle Richtungen verschenkt, ist diesem Eigentümer nichts anderes als ..s.o. Da erübrigt sich jeder Kommentar.
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