14 August 2007

Für die Souveränität des deutschen Volkes:


Information vom Runden Tisch in Berlin - 2007

„Art. 146. Dieses Grundgesetz verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.“

Ein Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland ist keine Verfassung! Das Grundgesetz ist Besatzungsrecht, wie unter Anderem in Artikel 145 des GG deutlich zu erkennen ist.

Art. 145. (3) Es ist im Bundesgesetzblatte zu veröffentlichen. siehe zu Abs. 2 auch Punkt 2 des Genehmigungsschreibens der Militärgouverneure vom 12. Mai 1949, welcher das Grundgesetz nur unter dem Vorbehalt der Gültigkeit des Besatzungsstuts genehmigte; das Grundgesetz wurde nicht Kraft Selbstbestimmungsrecht der Deutschen in Kraft gesetzt, wie es in der Verkündungsformel hieß, sondern formalrechtlich aufgrund eines gemeinsamen Aktes der Militärgouverneure der drei Westmächte als oberste Befehlshaber und gemäß den vierseitigen Verträgen von 1944/45 damit Inhaber der obersten Gewalt in ihren Zonen.“

Angeblich wurde das Besatzungsrecht aber nach offizieller Sprachregelung 1990 durch den sogenannten 2+4-Vertrag beendet und die BRD hat „Souveränität“ erlangt. Dieser Vertrag wurde zwischen den Vertretern der vier Siegermächte und denen der DDR und der BRD ausgehandelt.

Verschwiegen wird das Übereinkommen zur Regelung bestimmter Fragen in bezug auf Berlin, welches nach dem 2+4-Vertrag unterzeichnet wurde. Dieser Vertrag wurde zwischen den drei Westsiegermächten und der BRD ausgehandelt. (Bekanntmachung:BGBI. 1990, Teil II, S. 1274, das zugehörige Gesetz: BGBl. 1994 Teil II, S. 26 ff)

In diesem Übereinkommen wird das Besatzungsrecht weitgehend und auf unbestimmte Zeit wieder hergestellt, wobei es faktisch unerheblich ist, daß dieses jetzt nur noch durch drei Siegermächte ausgeübt wird! Lesen Sie bitte selbst, was unter Artikel 4 dieses Übereinkommens steht.

„...Alle Urteile und Entscheidungen, die von einem durch die alliierten Behörden oder durch eine derselben eingesetzten Gericht oder gerichtlichen Gremium vor Unwirksamwerden der Rechte und Verantwortlichkeiten der Vier Mächte in oder in bezug auf Berlin erlassen worden sind, bleiben in jeder Hinsicht nach deutschem Recht rechtskräftig und rechtswirksam und werden von den deutschen Gerichten und Behörden wie Urteile und Entscheidungen deutscher Gerichte und Behörden behandelt.“

Schauen wir mal in Artikel 2:

Alle Rechte und Verpflichtungen, die durch gesetzgeberische, gerichtliche oder Verwaltungsmaßnahmen der alliierten Behörden in oder in bezug auf Berlin oder aufgrund solcher Maßnahmen begründet oder festgestellt worden sind, sind und bleiben in jeder Hinsicht nach deutschem Recht in Kraft, ohne Rücksicht darauf, ob sie in Übereinstimmung mit anderen Rechtsvorschriften begründet oder festgestellt worden sind.

Damit ist für Jede/Jeden nachvollziehbar, daß die Regierung der BRD nicht souverän ist und nach wie vor Besatzungsinteressen vertritt. Dieser Zustand ist nicht weiter duldbar und dokumentiert eine der größten Lügen der Geschichte.

http://der-runde-tisch-berlin.info


Grundlagendokument des Runden Tisch Berlin vom 25. April 2007 (*.PDF – 48kB)

Interview mit Thomas Patzlaff vom Runden Tisch Berlin am 07. Juli 2007 (*.PDF – 55kB)

Europäisches Übereinkommen über die Staatsangehörigkeit.pdf (*.PDF – 80kB)

Behördenauskunft: Behelfsausweise (*.PDF – 30kB)

Vorstufe zur Selbstverwaltung - Antrag auf Einbürgerung in die „Bundesrepublik Deutschland“ (*.PDF – 23kB)

Antrag auf Korrektur des vorgelegten Bundespersonalausweises / Reisepasses nach OWiG § 111 / Anzeige Wahlfälschungen (*.PDF – 355kB)

Realisierung Widerstandsrecht gem. Art. 20 (4) GG - Aufkündigung Gehorsamkeitspflicht gegenüber BRD – Organen (*.PDF – 24kB)



 

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