15 Januar 2007

Achtung!


Sie sind doch auch gegen Rechts?


Es besteht die Möglichkeit, daß Sie in Kontakt zu Personen geraten, die eine nicht zugelassene Meinung äußern. Sie könnten auch an Schriftstücke bzw. Tondokumente mit nicht zugelassenem Inhalt gelangen. Sie sind daher angehalten, die für diesen Fall vorgesehenen Selbstschutzvorkehrungen zu treffen, um der Gefahr der Begehung eines folgenschweren Gedankenverbrechens vorzubeugen.
Daher wird dringend empfohlen, im Umgang mit Rechten wie folgt zu verfahren:
Lassen Sie sich nicht verleiten, die Grundsätze von Meinungs- und Weltanschauungsfreiheit, Diskriminierungsverbot, Rechtsstaat oder Toleranz allgemein oder gar für „Rechte“ oder Deutsche als geltend zu betrachten.
Hören Sie unter keinen Umständen einen „Rechten“ an, auch und vor allem dann nicht, wenn Sie ihn nicht einmal so übel finden. Das sind die Gefährlichsten. Lassen Sie nichts gelten, was er sagt. Lehnen Sie kategorisch jeden und alles ab, wovon man sagt, daß es „rechts“ ist. Die anderen tun das ja auch.
Nehmen Sie insbesondere nichts ernst, was den „Holocaust“ in Frage stellen könnte. Fangen Sie bloß nicht an, sich für Details oder Nachweise zu interessieren oder von der zugelassenen Meinung abweichende Schriften zu lesen. Über das Mittelalter sind wir gleichwohl weit hinaus. Der Holocaust ist als gegeben vorauszusetzen. Lassen Sie sich darin nicht verunsichern, nur weil in diesem Fall geschichtliche Sachverhalte gesetzlich festgeschrieben werden und deren Bezweifeln juristischen Sanktionen unterworfen wird. Das ist eine übliche, keineswegs fragwürdige Vorgehensweise. Auch das Leugnen bzw. Verharmlosen der Französischen Revolution, der Atombombenabwürfe auf Japan und anderer historischer Ereignisse ist ja bekanntlich strafbar.
Die Vertreter einer historisch gesicherten Wahrheit haben es wohl kaum nötig, einer Überprüfung und Diskussion gelassen oder erfreut entgegenzusehen als einer willkommenen Gelegenheit, ihre Darlegungen zu untermauern. Vielmehr ist es zum Schutz gerade einer „offenkundigen“ Wahrheit erforderlich und angemessen, gegen Widerspruch rigorose Verbote und Strafen einzusetzen.
Halten Sie sich nicht mit Bedenken auf, wer ein derart existentielles Interesse am „Holocaust“ hat. Wer den Holocaust nicht anerkennt, ist abscheulich und gehört eben bestraft.
Zu bezweifeln, daß ein Verbrechen geschehen ist, ist bekanntlich verwerflich und üblicherweise strafbar. Denn es ist – ohne weiteres nachvollziehbar - gleichbedeutend mit einer Billigung des betreffenden Verbrechens. Machen Sie sich bewußt, daß die Bezweifelung einer Tat der Begehung der Tat vom Unwert her nur geringfügig nachsteht und - wie Anstiftung und Beihilfe – strafwürdig ist.
Ihnen ist sicher auch der allgemeingültige Rechtsgrundsatz geläufig, wonach die Untersuchung einer Mordanschuldigung zu unterbleiben hat und das Verbrechen stattdessen aus Rücksicht auf das „Andenken des Opfers“ und auf die „Gefühle dessen Angehöriger“ als gegeben vorauszusetzen ist. Wo kämen wir denn da hin, wenn man einem Beschuldigten die Gelegenheit geben würde, „sich reinzuwaschen“.
Machen Sie also keine überflüssigen Umstände. Sie brauchen nur davon auszugehen, daß der Holocaust definitiv stattgefunden hat, um dann daraus ohne weiteres zwingend zu schließen, daß die Schilderungen über die Tatvorgänge stimmen. Beweisanträge bzw. -angebote, die den „Holocaust“ in Frage stellen, lehnen Sie am besten als „bedeutungslos“ ab. Schließlich kommt es schon aus Gründen der Logik für die Strafwürdigkeit eines Holocaust-Bestreiters nicht darauf an, ob der Holocaust stattgefunden hat. Auch wenn sich die Einzelpunkte, wie Angaben zu Tatort, Tötungsmethode oder Opferzahlen als falsch, widersprüchlich oder naturwissenschaftlich nicht möglich, und Urkunden als ge-fälscht erwiesen haben, können diesbezügliche Beweiserhebungen unter keinem denkbaren Gesichts-punkt zur Wahrheitsfindung beitragen oder die Richtigkeit des Ganzen fragwürdig erscheinen lassen.
Bei den Nürnberger Prozessen und dem sogenannten Auschwitz-Prozeß hat man deshalb die Einführung von Sachverhalten und Zeugen, die der Anklage widersprechen, gar nicht erst zugelassen. Maßgeblich waren die belastenden jüdischen Zeugenaussagen und die unter schwerer Folter entstandenen „Geständnisse“ von Deutschen. Es ist kein Grund ersichtlich, deren Beweiswert oder gar die Urteile in Zweifel zu ziehen.
Besser Sie lassen sich gar nicht erst darauf ein, „den Holocaust“ konkret zu definieren. Für die Singularität des Verbrechens genügt ohnehin der Tod eines einzigen Juden.
Wenn ein angeklagter „Holocaustleugner“ sich vor Gericht mit Begründungen und Belegen verteidigen will, wird er wegen seiner Unbelehrbarkeit völlig zurecht noch einmal zusätzlich bestraft. Ein Diplom-Chemiker, der als Sachverständiger nach gründlicher Untersuchung zu dem Ergebnis kommt, daß an den Wänden der sogenannten Menschengaskammern – im Gegensatz zu den kleinen Kleidungs-gaskammern - kein Cyanid (chemisch gebundene Blausäure) zu finden ist, und daraus und aus vielen anderen Sachverhalten - wie der für Gaskammern völlig ungeeigneten Ausstattung - öffentlich den Schluß zieht, daß in Auschwitz keine Menschen vergast worden sein können, hat dafür wegen seiner Pseudowissenschaftlichkeit zweifellos eine Haftstrafe verdient. Auch ein Verteidiger, der diese Ergebnisse aufgreift und einen diesbezüglichen Beweisantrag stellt, muß bestraft werden. Schließlich will er mit seinen völlig bedeutungslosen Anträgen nur den Prozeß verschleppen und seinen Mandanten vor der gerechten längst feststehenden Strafe bewahren.
Dieses singuläre Vorgehen ist – nach den Grundsätzen von Recht und Logik - mit der Singularität des Holocausts ohne weiteres zu rechtfertigen. Es versteht sich von selbst, daß ein einzigartiges Verbrechen weder geleugnet noch untersucht werden darf.
Man weiß eben, daß der Holocaust stattgefunden hat. Daher war er auch möglich. Er ist eine Tatsache, egal was geschah. Ein Richter ist wegen der speziell hierfür eingeführten „tatbestandlichen Voraussetzung“ verpflichtet, davon überzeugt zu sein – was er mit seiner gesetzlich garantierten Unabhängigkeit ohne weiteres vereinbaren kann. Behalten Sie also unbedingt und unter allen Umständen im Auge, daß nur die Sachverhalte und Argumente maßgeblich sind, die eine Verurteilung des „Leugners“ bzw. eine ihn belastende Behördenentscheidung stützen.
Kurz: Übergehen Sie einfach alles, was der zugelassenen Meinung widersprechen könnte. Lassen Sie sich nicht dazu verleiten, Dinge anders zu sehen, nur weil sie auf der Hand liegen.
Sie wollen doch nicht selbst ins Abseits geraten.
Versäumen Sie nicht, stets vorauseilend eine bedingungslose Gefolgschaft gegen „Rechts“ zu demons-trieren. Auf diese Weise zählen Sie ganz gewiß zu „den Guten“.
Halten Sie sich nicht mit Bedenken auf, wenn es darum geht, massiv, gegebenenfalls mit Rechtsbruch und Gewalt, alles „Rechte“ zu behindern und rigoros zum Schweigen zu bringen. Die Unterscheidung, was „rechts“ ist und was nicht, überlassen Sie aber besser den zugelassenen Politikern und den „unabhängigen“ Medien. Auch die Beurteilung, wann etwas Unrecht ist und wann nicht.
Sie brauchen nichts dabei zu finden, sich „den Rechten“ gegenüber all der Mittel zu bedienen, die Sie ansonsten schärfstens verurteilen.
Halten Sie sich stets vor Augen, daß es für die Menschheit zweifellos entsetzlich wäre, wenn sich herausstellen würde, daß die Deutschen keine Massenmörder und Verbrecher sind und die Geschichte – ohne den Holocaust – grundlegend umgeschrieben werden müßte. Wenn der Holocaust nicht stattgefunden hat, ist natürlich eine Wiederholungs-gefahr besonders naheliegend. Lassen Sie sich nicht dazu hinreißen, die Frage auf-zuwerfen, für wen und weshalb eigentlich eine Geschichtsrevision so schrecklich wäre.
Es besteht keine Veranlassung, zu hinterfragen, was Fernsehen, Zeitungen, Spielfilme, Buchautoren und Bildungseinrichtungen seit Jahrzehnten intensiv abhandeln. Gleichgültig, wer der Urheber ist, es ist unbedingt glaubwürdig. Es liegt auf der Hand, daß die Siegermächte – als Deutschland 1945 völlig am Boden lag und allen ihren weiteren „Maßnahmen“ ohnmächtig ausgeliefert war – ihre Kriegsziele über Bord warfen und bei der Einrichtung des politischen Systems, der Schulen und Medien natürlich den guten Leumund, das Wohl und die Unabhängigkeit Deutschlands im Auge gehabt haben. Ebenso liegt ihre Bereitschaft auf der Hand, all diese Fragen von Gerichten der Besiegten tatsächlich überprüfen und klären zu lassen.
Und ach ja, verlieren Sie nie die singuläre Spezialvorschrift für Deutschland, das „Aufrechnungs“-Verbot, aus dem Auge.
Lassen Sie sich nicht einreden, daß man es mit den Deutschen nicht gut meine. Oder bemerken Sie etwa nicht, wie sehr ein Deutscher in der BRD in jeder Hinsicht gefördert und begünstigt wird? Sie kön-nen darauf vertrauen, daß denjenigen, die „übersteigerten“ Nationalismus und „Deutschtümelei“ be-kämpfen und sich um mehr Einwanderer und mehr Abgeordnete mit Migrationshintergrund bemühen, die Interessen der deutschen Bürger gewiß sehr am Herzen liegen. Sie brauchen sich von verkündeten Mottos wie „Nie wieder Deutschland“ nicht irritieren zu lassen; die sind doch schließlich berechtigt. Und glauben Sie ja nicht, daß Deutsche sich nur wehren, wenn sie etwas sagen. Lassen Sie sich nicht verleiten, etwas anderes als „Hetze“ und „Aufstachelung zum Haß“ in ihren Äußerungen zu sehen.
Denken Sie immer daran, Zivilcourage gibt es definitionsgemäß nur gegen „Rechts“ und gegen Deutsche.
Vor allem belasten Sie sich nicht mit Grübeleien.
Es gibt keinen Grund, den rigorosen Feldzug gegen alles „Rechte“ zu hinterfragen. Beharren Sie unbedingt und unter allen Umständen darauf, daß dadurch nicht Recht gebrochen, sondern dem Unrecht vorgebeugt wird. Kommen Sie bloß nicht auf die Idee, „Rechte“ oder Deutsche als politisch Verfolgte zu sehen oder Vergleiche mit Inquisitionspraktiken anzustellen.
Sie können nicht fehlgehen, wenn Sie all den uneigennützigen, bewährten und friedliebenden, ehrlichen Freunden Deutschlands glauben, die „Rechte“ und „Nazis“ als wahre Teufel beschreiben. Die haben gewiß ihre Gründe. Sicher haben Sie selbst schon bemerkt, wie sehr den Deutschen das Böse regelrecht im Blut liegt. Nur so ist auch erklärbar, daß den Deutschen der vierziger Jahre das ver-brecherische Tun ihrer Regierung nicht irgendwie aufgefallen ist. Aber lassen Sie das besser auf sich beruhen. Und vor allem: Betrachten Sie jeden als Scheusal, der Ihnen etwas anderes erzählen will.
Wer in einem Land nicht ungestraft kritisiert werden darf, wie beispielsweise Honecker und die SED in der DDR, kann wohl als Inhaber der Macht betrachtet werden. Die Iren waren gegenüber ihren Besatzern, den Engländern, regelmäßig im Unrecht. In der BRD sind es bekanntlich die „Rechten“, die „Nazis“ und die Deutschen allgemein, die nicht kritisiert, geschweige denn beschimpft oder verfolgt werden können, ohne daß ein Sturm losbricht und drastische Maßregelungen drohen.
Fangen Sie daher bloß nicht an, die allgemeine Misere auf etwas anderes zurückzu-führen als auf die „braune Pest“ oder die Unfähigkeit der „deutschen“ Politiker. Sie wer-den sich doch nicht mit „Verschwörungstheorien“ befassen. Oder eine verdeckte feind-liche Besatzungsmacht für möglich halten, die seit langem bewußt Schaden anrichtet, sich dabei bereichert und mit ihren Medien die Wahrheit bis zum Gegenteil verdreht.
Klar erkennbar entwickelt sich unter den gegebenen politischen Verhältnissen seit langem alles zum Besten für die Allgemeinheit. Durch die vollständige Umsetzung der jüdischen Globalisierungs- und Weltregierungspläne (UNO) und die Abschaffung der Nationen wird die Lage zweifellos noch besser werden. „Rechte“ und deren Ansichten sind da - wie das Deutsche Volk - nur im Weg.
Also verschließen Sie sich – vor allem als Amtsträger bei Ihren Entscheidungen - lieber vor den Argumenten dieser „Rechten“. Am besten nutzen Sie jede Gelegenheit, sich durch rücksichtslose Verfolgung der „Rechten“ und „Holocaustleugner“ hervorzutun und sich dadurch Anerkennung für „besondere Verdienste“ zu sichern. Verlassen Sie sich einfach darauf, daß sich die politischen Verhältnisse niemals ändern werden, daß das Deutsche Volk mit seiner Erhebung gegen die Fremdherrschaft jedenfalls warten wird, bis Sie nicht mehr leben, und Sie sich nie vor einem Reichsgericht als Kollaborateur werden verantworten müssen.
Die Gefährlichkeit „rechter“ Äußerungen und die Notwendigkeit, sie mit allen Mitteln zu unterbinden, ist offenbar. Die Menschen könnten sonst erstaunlicherweise kaum der Versuchung widerstehen, sie für gar nicht so verkehrt zu halten und all diesen Dingen genauer auf den Grund zu gehen. Und das darf einfach nicht sein. Man will doch nur ihr Bestes
Quelle: http://adelaideinstitute.org/

1 Kommentare:

Ansorde hat gesagt…

Wenn das Amerikanische Lügen Imperium fällt,fällt auch die Holocaust Lüge,darauf warten Millionen,ich auch !

PS: Die ungeschriebenen
Gesetze und Zwänge der
Natur werden letztlich
dasjenige Volk belohnen,
das sich allen
Widerwärtigkeiten zum Trotz
erhebt, um gegen
Ungerechtigkeit, Lügen
und Chaos anzukämpfen.

Das war stets so in der
Geschichte, und so wird's
immer sein.

Weder uns noch unseren
Nachkommen wird dieser
Kampf ums Überleben
erspart bleiben.

Immanuael Kant

 

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