31 Juli 2006

Der Staat BRD darf töten, wenn er will.

RECHTS-SENSATION am 9.8.2000 am Amtsgericht Dortmund
Der Staat BRD darf töten, wenn er will.
Der Staatsbürger der BRD hat staatliche Tötungshandlungen widerstandslos hinzunehmen. Das Leben sämtlicher Bürger ist der staatlichen Willkür schutzlos ausgeliefert (Beispiel AIDS!).
Die Staatsanwaltschaft legte dem Richter einen 40 cm hohen Beweisstapel Blatt auf Blatt der staatsanwaltschaftlich gesicherten Tötungshandlung auf den Tisch, in der Absicht, staatliche Tötungen durch das Gericht sichern zu lassen.
Aussage des vom Gericht als Sachverständigen geladenen Dr. Roggenwallner (Dortmund) vor Gericht:
Er habe als Arzt das für AIDS zuständige wissenschaftliche Referenzzentrum der Regierung der BRD, das Robert Koch Institut (RKI), Berlin, schriftlich gebeten, ihm einen wissenschaftlichen Literaturbeweis über die Aussagegültigkeit der HIV-Antikörpertests zu benennen. Es solcher Beweis sei ihm vom RKI nicht benannt worden.
Die Staatsanwaltschaft legt dem Gericht u.a. folgende Beweise auf den Tisch:
Schreiben des für die Testzulassung zuständigen Paul-Ehrlich-Instituts (PEI) vom 18.9.95 (Dr. Löwer Prv 20000) mit dem das PEI beweist, daß die HIV-Antikörpertests nicht gültig sind.
Auszug aus dem Handbuch der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA), das den Gesundheitsämtern als Beratungshilfe dient. Hier ist auf S. 22 bewiesen, daß alle Gesundheitsämter wissen, daß die Tests nicht aussagegültig sind, die Tests selbst keine Aussage über eine erfolgte HIV-Infektion zulassen.
Heimtückischer, skrupelloser, tödlicher Vertrauensmißbrauch Betroffener durch die Behörde (BZgA): "Der HIV-Antikörpertest gibt Sicherheit" (BZgA-Broschüre: Wissenswertes über den HIV-Test).
Auszug aus der Ärztezeitung vom 6./7. Oktober 1989 über die größte AIDS-Therapiestudie der Regierung der BRD ("Frankfurter HIV-Modell"). Hier steht: "Das AIDS-Medikament AZT wird ausschließlich aufgrund von Laborwerten (Tests) ohne Krankheitssymptome verabreicht." "Alternativen zu den AIDS-Medikamenten sind in der symptomfreien Phase überlegen."
Auszug aus dem parlamentarischen Untersuchungsausschuß-Bericht zum Bluter-Skandal: Hier steht (S. 40, S. 55), daß die AIDS-Medikamente genau das tun, was das behauptete AIDS-Virus (das technisch nicht mittels Test direkt oder indirekt nachweisbar ist), tun soll.
Auf S. 38 ff des parlamentarischen Untersuchungsausschuß-Bericht steht, daß das Gesetz (§63 AMG) bei risikoreichen Medikamenten die "Nachkontrolle" nach Zulassung verlangt.
Schreiben des RKI vom 7.10.96, daß bei AZT die gesetzlich vorgeschriebene Nachmarktkontrolle nicht erfolgt. Die Existenz der größten Therapiestudie der Bundesregierung (Frankfurter HIV-Modell) wird hier vom RKI geleugnet.
Gefährdungshinweis auf der AZT-Labor-Verpackung (wird beim Medikament AZT verschwiegen): Ein "Totenkopf" und wörtlich: "Giftig beim Einatmen, Verschlucken und Berührung mit der Haut. Bei Unfall oder Unwohlsein sofort Arzt hinzuziehen (wenn möglich dieses Etikett vorzeigen). Bei der Arbeit geeignete Schutzkleidung tragen. Zielorgane: Blutbildendes Knochenmark".
Weitere Hinweise auf eigenständig giftige Tödlichkeit von AZT.
Interview des Dortmunder AIDS-Koordinators Georg Bühmann ("AIDS-Dialog NRW 1/97"): Herr Bühmann bietet sich als Nationaltrainer im "Krieg auf andere Ebenen" gegen diejenigen an, die die Beweise bzw. mangelnden Beweise zu HIV und AIDS nennen, damit die tödliche (!) AIDS-Medikation nicht gefährdet wird.
Beschluß des Beschwerdeausschusses des Rates der Stadt Dortmund vom 24.2.98 mit dem Inhalt: "Aufgeklärte Personen haben keinen Anspruch auf Beratung durch das Gesundheitsamt." Dortmunder AIDS-Politik ist also absichtlicher Dummenfang (= "Nicht-aufgeklärte Personen").
Das Gericht gestand dem Beklagten lediglich zu, sich zu seinem Antrag auf entlastende Ermittlungen am 8.6.99 bei KOK Habel (PP Do) einzulassen.
Dem Beklagten wurde nicht die Möglichkeit zugestanden, sich zu einer gewaltfreien Widerstandshandlung zu äußern, die ihm als Straftat vorgeworfen wurde.
Oberstaatanwalt Wigger empfahl, daß der Beklagte sich mittels Flugblättern gegen staatliche Tötungsabsichten richten sollte.Richter Weiß verwies auf die "Spielregeln der Demokratie", denen zufolge man sich in Diskussionszirkeln überlegen sollte, ob der Staat BRD gebeten werden sollte, das nachgewiesene fortgesetzte Töten zu unterlassen. Oberstaatsanwalt Wigger beantragte 10 Monate Haft wegen gewaltfreier Widerstandshandlungen gegen bewiesene Tötungshandlungen des Staates BRD:Das Gericht verurteilte zu 8 Monaten.
Staatsanwalt, Richter Weiß und Schöffen bewiesen am 9.8.2000, daß gewaltfreie Widerstandshandlungen als "mildestes Maß der Mittel" zur Abwendung staatlicher Tötungshandlungen nicht ausreichend sind.
Sie beweisen gleichzeitig, daß die Grundordnung der BRD die das Leben des Bürgers schützt, durch den Staat BRD selbst als beseitigt angesehen werden muß.
Artikel 20.4 des Grundgesetzes der BRD: "Gegen jeden, der es unternimmt diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist."
51 Jahre nach Verabschiedung des Grundgesetzes der BRD erbrachte am 9.8.2000 die Dortmunder Justiz einen sensationellen Beweis:
Die Ordnung des Grundgesetzes in der BRD ist beseitigt und richterlich augehoben!
Dr. Stefan Lanka, Ludwig-Pfau-Str. 1b, D-70176 Stuttgart
 

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